Mindestlohn

Seit 2015 gilt in Deutschland ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro. Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle in Deutschland tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über 18, also auch für die sogenannten Minijobber und grundsätzlich auch für Praktikanten; hiervon sieht das Gesetz nur enge Ausnahmen vor.
Erste Hinweise zum Mindestlohngesetz finden Sie in unserem IHK-Merkblatt, dass Ihnen im Download-Bereich dieser Seite zur Verfügung steht. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) stellt auf der Seite www.der-mindestlohn-gilt.de Erläuterungen zum neuen Gesetz bereit.
Die Mindestlohn-Hotline ist montags bis donnerstags von 8.00 bis 20.00 Uhr telefonisch erreichbar: 030 - 60 28 00 28
Verordnungen zum Mindestlohngesetz
Mittlerweile liegen mehrere Verordnungen zum MiLoG vor:
- Die Mindestlohndokumentations-Verordnung (MiLoDokV) schränkt die für bestimmte Branchen geltende Arbeitszeitaufzeichnungspflicht sowie die Meldepflicht für ausländische Arbeitgeber ein, wenn das verstetigte regelmäßige Monatsentgelt brutto 2.958 Euro überschreitet.
- Die Mindestlohnaufzeichnungsverordnung (MiLoAufzV) bringt unter bestimmten Voraussetzungen Erleichterungen für die Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit bei ausschließlich mobilen Tätigkeiten.
- Zwei weitere Verordnungen betreffen die Melde- und Dokumentationspflichten für Arbeitgeber mit Sitz im Ausland.
Den Text des Mindestlohngesetzes (MiLoG) sowie die zum MiLoG erlassenen Verordnungen finden Sie ebenfalls im Download-Bereich.
BMAS beantwortet DIHK-Fragen zum gesetzlichen Mindestlohn
Die IHK-Organisation hatte dem BMAS eine Reihe von Fragen zum neuen Gesetz übermittelt, die in Gesprächen mit unseren Mitgliedsunternehmen immer wieder auftreten. Die Antwort des BMAS finden Sie ebenfalls im Download-Bereich dieser Seite. Es handelt sich dabei um eine allgemeine Bewertungen des BMAS. Die Auslegung des Gesetzes obliegt den Gerichten bzw. den mit der Überprüfung beauftragten Zollbehörden. Weitere Hinweise stehen auf der Internetseite des Zolls zur Verfügung.
Weitere Informationen

Informationen des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
- Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns
- Verordnung zur Abwandlung der Pflicht zur Arbeitszeitaufzeichnung nach dem Mindestlohngesetz und dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz
- Verordnung über Meldepflichten nach dem Mindestlohngesetz, dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
- Verordnung zu den Dokumentationspflichten nach den §§ 16 und 17 des Mindestlohngesetzes in Bezug auf bestimmte Arbeitnehmergruppen
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Merkblatt zum Mindestlohn96 K
FAQ Mindestlohn Stand 19 12 2014.pdfAntworten des BMAS252 K