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Immobilien- und Standortgemeinschaften-Gesetz NRW stärkt Handlungsfähigkeit lokaler Initiativen des Quartiersmanagements

Nach dem Vorbild aus amerikanischen Städten sind Business Improvement Districts (BIDs) oder hierzulande Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGs) ein hilfreiches Instrument zur Stärkung der Innenstädte. Die Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld steht dieser neuen Form des Public Private Partnership aufgeschlossen gegenüber.

Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat am 4. Juni 2008 das Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften, kurz ISGG NRW, beschlossen. In NRW können somit zukünftig private Initiativen von Immobilieneigentümern und Gewerbetreibenden vor Ort auch als ISGs auf gesetzlicher Basis gegründet werden. Nach einer zweijährigen Städtebauförderung von mehr als 20 „freiwilligen“ ISGs und einer Erfolgsevaluation sollen die „Wirtschaftsinitiativen vor Ort“ jetzt durch das Gesetz auf eine breite Basis gestellt werden. Es profitieren engagierte Immobilieneigentümer, Gewerbetreibende und Freiberufler, die in privater Verantwortung und durch eigenes finanzielles Engagement Maßnahmen und Projekte im öffentlichen Raum der Innenstädte oder Nebenzentren – in Ergänzung zu den Maßnahmen und Aufgaben der Kommunen umsetzen wollen.

Die ISG-Projekte orientieren sich dabei immer am Status Quo des jeweiligen Quartiers – vom Leerstandsmanagement bis zum Stadtumbau. Das ISG-Gesetz verpflichtet als Zahlende alle Grundeigentümer bzw. Erbbauberechtigten eines bestimmten Quartiers. Die Wirtschaftsinitiative stellt einen Antrag bei der Kommune auf der Grundlage eines Konzepts. Es definiert für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren (maximale Laufzeit einer ISG) vorgesehenen Projekte, Maßnahmen und Entwicklungsperspektiven für das jeweilige, räumlich definierte Quartier und wird der Kommune zur Abstimmung vorgelegt. Alle Grundeigentümer werden dann von der Kommune über das Konzept und die darin enthaltenden Ziele der ISG informiert.

Eine ISG wird verbindlich, wenn sich nicht mehr als 25 Prozent der Grundeigentümer bzw. Erbbauberechtigte innerhalb einer einmonatigen Frist gegen das eingereichte ISG-Konzept aussprechen. Auch Gewerbetreibende und Freiberufler können Mitglied in der Immobilien- und Standortgemeinschaft werden und ihre Standortinteressen wirksam vertreten.

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Links zu Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISG)