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Unternehmer haben eine Reihe von Arbeitsschutzbestimmungen einzuhalten. Doch in den Gesetzen und Verordnungen den Überblick zu behalten fällt schwer.
Die IHK möchte Ihnen dabei helfen, wir informieren über die rechtlichen Bestimmungen sowie neueste Entwicklungen im Arbeitsschutz und vermitteln Kontakte zu Fachexperten.
Warum ist der Arbeitsschutz wichtig:
Grundlage für ein funktionierendes Beschäftigungssystem ist die Schaffung und der Erhalt sicherer und menschengerechter Arbeitsbedingungen. Ein effizienter Arbeitsschutz und eine wirksame Unfallvermeidung sind hierfür besonders wichtig, vor allem auch im Hinblick auf die Herausforderungen einer durch digitalen Wandel immer schnelleren und anspruchsvolleren Arbeitswelt.
Damit der Arbeitsschutz den modernen Anforderungen genügt und die Sicherheit und Gesundheit aller Menschen an ihren Arbeitsplätzen gewährleistet ist, gibt es in Deutschland das sogenannte duale Arbeitsschutzsystem. Das bedeutet: Mit dem Erlass von Arbeitsschutzregelungen und deren Durchführung sind sowohl der Staat (Bund und Länder), als auch die Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften) beauftragt.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat auf Ihrer Website neue SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregeln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Verfügung gestellt.
Die neue Regel dient als Konkretisierung für den SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard und stellt Maßnahmen für alle Bereiche des Wirtschaftslebens vor. Für Unternehmen entsteht damit mehr Rechtssicherheit. Spezifische Regeln aus anderen Bereichen – etwa dem Infektionsschutz – bestehen allerdings parallel.
Die Arbeitsschutzregeln finden Sie auf der folgenden Seite - Klicken Sie hier.
Man unterscheidet im groben erstmal zwischen Telearbeit und „Mobiles Arbeiten“
Telearbeitsplätze sind vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, für die der Arbeitgeber eine mit den Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung festgelegt hat.
Merkmal des mobilen Arbeitens hingegen ist die zeitliche und örtliche Flexibilität. Vom Grundsatz her erfolgt mobile Arbeit außerhalb von definierten und geregelten Arbeitsumgebungen. Sie ist daher auch nicht Gegenstand der Arbeitsstättenverordnung.
Arbeitsschutz gilt selbstverständlich für beide Varianten. Das Arbeitsschutzgesetz umfasst alle Arbeitnehmer, unabhängig davon, an welchem Ort sie tätig sind (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG)
Telearbeitsplätze im Homeoffice
Im Grunde unterliegt das Homeoffice nach Telearbeitsplatz im Ganzen der Arbeitsstättenverordnung bzw. den Technischen Regeln für Arbeitsstätten:
• Gefährdungsbeurteilung (§3 ArbStättV)
• Unterweisung der Beschäftigten (§ 6 ArbStättV)
• Prüfung elektrischer Betriebsmittel (DGUV Vorschrift 3) etc.
Der Arbeitgeber muss bei der erstmaligen Einrichtung des Arbeitsplatzes eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, um Gefährdungen zu ermitteln und abzustellen. Die Ermittlung bzw. die Begehung des Telearbeitsplatzes kann durch den Arbeitnehmer mit entsprechend zur Verfügung gestellten Hilfsmittel erfolgen. Dieses muss aber mit dem Arbeitgeber im Vorhinein abgeklärt sein. Die jeweilige Gefährdungsbeurteilung wir dann von der Fachkraft für Arbeitssicherheit/Betriebsarzt erstellt.
Mobiles Arbeiten
Bei der Mobilen Arbeit ist die ArbStättV grundsätzlich nicht anwendbar Dem Arbeitgeber ist es praktisch nicht möglich, die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen, da der Arbeitnehmer seinen Arbeitsort frei wählen kann Aber:
• Der Arbeitnehmer ist gem.§15 ArbSchG zur Auskunft verpflichtet
• Auch die Regelungen zum gerätebezogenen Arbeitsschutz für ortsungebundene Verwendung nach Nr. 6 des Anhangs zum ArbSchG sind anwendbar
• Die Pflicht des AG zur Unterweisung gem.§ 6 ArbStättV gilt ausdrücklich nur für feste Telearbeitsplätze – bei Mobiler Arbeit wird sie durch § 12 ArbSchG hergeleitet
Links zum Thema Gefährdungsbeurteilung
Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?
Handlungshilfen zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen
Links zu Technischen Regeln, Vorschriften und Gesetze
Sammlung - Gesetze und Vorschriften
Berufsgenossenschaften
hier finden Sie die Links der jeweiligen Berufsgenossenschaften:
Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI)
Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM)
Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft - BG BAU
Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)
Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr)
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)