Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld


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Inklusionsberatung

Gemeinsam stark für die Wirtschaft – ganz in diesem Sinne lohnt sich ein Blick auf die Chancen und Möglichkeiten, die Ihnen durch die Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung geboten werden. 

Der Gesetzgeber möchte Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei der Umsetzung von Inklusion von Menschen mit Behinderung in Betrieben fördern (§ 185a SGB IX).
Dazu wurde bei der IHK Ostwestfalen eine Kontaktstelle, die sogenannte Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA) eingerichtet.

Wir informieren Sie…

  • zur Einstellung und Ausbildung von Menschen mit Schwerbehinderung
  • zur Sicherung von Arbeitsplätzen und beruflicher Wiedereingliederung
  • zu rechtlichen Rahmenbedingungen (z. B. besonderer Kündigungsschutz) und Leistungsbedingungen
     

Wir beraten Sie individuell…

  • zur Analyse Ihres betrieblichen Bedarfes, Ihrer Voraussetzungen und Erfahrungen
  • zur Entwicklung neuer Perspektiven und inklusiver Beschäftigungsmöglichkeiten
  • zur Entwicklung guter Lösungswege für Beschäftigte mit behinderungsspezifischen Fragestellungen
  • zu Recruitingmaßnahmen von geeigneten Bewerber*innen
     

Wir unterstützen Sie…

  • bei der Kontaktaufnahme zu allen erforderlichen Stellen für die Umsetzung von Inklusion in Ihrem Betrieb
  • bei der Antragstellung für finanzielle Leistungen und konkrete Hilfen für die besonderen Bedarfe von Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben

Wir halten für Sie ein umfangreiches Netzwerk bereit und arbeiten eng mit allen Akteuren der beruflichen Rehabilitation zusammen, wie z. B. Ihrer regionalen Agentur für Arbeit, dem Jobcenter und der Deutschen Rentenversicherung. Wir klären, wer für Ihre Anliegen zuständig ist und unterstützen Sie als Arbeitgebende auf Wunsch bis zur Unterschrift der erforderlichen Anträge.

Die Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA) in Westfalen-Lippe ist im Auftrag des LWL-Inklusionsamt Arbeit tätig.

Hintergrund: Laut dem DIHK-Fachkräftereport 2023/2024 nimmt der Fachkräfteengpass weiter zu. Jedes zweite Unternehmen kann, laut DIHK, offene Stellen zumindest teilweise nicht besetzen, weil es keine Arbeitskräfte findet. Ungeachtet der bereits länger andauernden Wirtschaftsschwäche und großer Herausforderungen für die Unternehmen liegen die Stellenbesetzungsschwierigkeiten auf hohem Niveau. In diesem Zusammenhang kann betriebliche Inklusion eine Nischenlösung darstellen, weil entsprechendes Potenzial bisher nicht voll ausgeschöpft wurde.

Weitere Informationen:
DIHK-Fachkräftereport 2023/2024
IHK-Fachkräftemonitor

 

Ausgleichsabgabe: Online-Rechner

Mit dem Ersparnis­rechner können Sie sich einen schnellen Überblick über die Einspar­möglichkeiten bei der Einstellung oder Ausbildung von schwer­behinderten oder gleich­gestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verschaffen.

Weitere Informationen zur Ausgleichsabgabe finden Sie HIER.

Quelle: www.rehadat-ausgleichsabgabe.de