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Gemeinsam stark für die Wirtschaft – ganz in diesem Sinne lohnt sich ein Blick auf die Chancen und Möglichkeiten, die Ihnen durch die Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung geboten werden.
Der Gesetzgeber möchte Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei der Umsetzung von Inklusion von Menschen mit Behinderung in Betrieben fördern (§ 185a SGB IX).
Dazu wurde bei der IHK Ostwestfalen eine Kontaktstelle, die sogenannte Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA) eingerichtet.
Wir informieren Sie…
Wir beraten Sie individuell…
Wir unterstützen Sie…
Wir halten für Sie ein umfangreiches Netzwerk bereit und arbeiten eng mit allen Akteuren der beruflichen Rehabilitation zusammen, wie z. B. Ihrer regionalen Agentur für Arbeit, dem Jobcenter und der Deutschen Rentenversicherung. Wir klären, wer für Ihre Anliegen zuständig ist und unterstützen Sie als Arbeitgebende auf Wunsch bis zur Unterschrift der erforderlichen Anträge.
Die Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA) in Westfalen-Lippe ist im Auftrag des LWL-Inklusionsamt Arbeit tätig.
Hintergrund: Laut dem DIHK-Fachkräftereport 2022 nimmt der Fachkräfteengpass – trotz angespannter Wirtschaftslage und unsicherer Erwartungen – weiter zu. Mehr als jedes zweite Unternehmen kann, laut DIHK, offene Stellen zumindest teilweise nicht besetzen. In diesem Zusammenhang kann betriebliche Inklusion eine Nischenlösung darstellen, weil entsprechendes Potenzial bisher nicht voll ausgeschöpft wurde.
Weitere Informationen:
DIHK-Fachkräftereport 2022
IHK-Fachkräftemonitor