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Kodifizierte Zusatzqualifikation

Ein Bestandteil der Teilnovellierung der industriellen Metall-und Elektroberufe und des Mechatronikers ist die Aufnahme von Zusatzqualifikationen (ZQs) in die Verordnungen. Sie wurden speziell für berufsübergreifend und interdisziplinär begründete Qualifikationsanforderungen in zentralen Tätigkeitsfeldern entwickelt. Als Teil der Ausbildungsordnung haben die ZQs bundesweit Gültigkeit für die in der Verordnung geregelten Berufe und müssen nicht mehr durch regionale Berufsbildungsausschüsse der IHKs beschlossen werden. Derartige ZQs werden als „kodifizierte“ ZQs bezeichnet.

Bei Zusatzqualifikationen nach dem Berufsbildungsgesetz (§ 49 BBiG) handelt es sich grundsätzlich um ein zusätzliches, optionales Angebot von Ausbildungsbetrieben. Es sind standardisierte Kompetenzbündel zusätzlicher Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten über die Mindeststandards der Ausbildungsordnung hinaus. Sie werden betrieblich vermittelt, in einer öffentlich-rechtlichen IHK-Prüfung nachgewiesen und die bestandene Prüfung schließlich von der IHK bescheinigt.

Anders als in der „dualen“ Ausbildung sind die Berufsschulen nicht zur Vermittlung von Zusatzqualifikationen verpflichtet, sie können aber den Betrieben ebenfalls Unterstützung bei der Qualifizierung anbieten.

Für die Zusatzqualifikationen wurden eigene Prüfungsanforderungen formuliert, die jeweils im Verordnungstext ergänzt wurden. Ein separater Paragraph in den Verordnungen regelt „Durchführung und Bestehen der Prüfung der Zusatzqualifikation“.

Kompetenzfeststellung „Digitale Fertigungsprozesse“

Von Auszubildenden wird zunehmend verlangt, Entscheidungen im Sinne der Industrie 4.0 zu fällen, mehr Kommunikationsaufgaben wahrzunehmen und Prozesse und Systeme zu steuern. Dies stellt auch eine große Herausforderung an die Ausbildung der Fachkräfte dar, denn die Auszubildenden müssen innerhalb kurzer Zeit Prozesswissen eines digital vernetzten Arbeitsplatzes erlernen.

Durch die IHK-Kompetenzfeststellung „Digitale Fertigungsprozesse“ ist festzustellen, ob über die in der Ausbildungsordnung vorgeschriebenen Inhalte hinaus die notwendigen Kompetenzen vorhanden sind, um eigenständig Aufgaben der Planung, Steuerung, Durchführung und Kontrolle digitaler Fertigungsprozesse wahrzunehmen.

Zielgruppe dieser Zusatzqualifikation sind leistungsstarke Auszubildende industriell-technischer Ausbildungsberufe. Neben Auszubildenden kann diese Kompetenzfeststellung auch allen vergleichbar qualifizierten Fachkräften angeboten werden. Der für die Teilnahme erforderliche Lehrgang wir üblicherweise durch einen 200 Unterrichtsstunden umfassenden Zusatzunterricht an dem regionalen Berufskolleg durchgeführt.

Das Kompetenzfeststellungsverfahren im Rahmen des Lehrgangs setzt sich aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil zusammen. Folgende Module werden vermittelt:

  1. Prozessanalyse
  2. IT Security
  3. Smart Maintenance
  4. CAx-gestützte Fertigung
  5. Additive Manufacturing
  6. Vernetzte Fertigungssysteme
  7. Intelligente Produktion mit CPS
  8. Arbeit 4.0: Organisation von Arbeitsprozessen

Die schriftliche Kompetenzfeststellung wird mit gebundenen (Multiple-Choice) Aufgaben am PC durchgeführt. Ein Demo-Test mit zehn Aufgaben kann unter folgendem Link probeweise bearbeitet werden.
Die mündliche Kompetenzfeststellung wird in Form eines fallbezogenen Fachgesprächs durchgeführt. Zu der praxisbezogenen Aufgabe hat die zu prüfende Person einen Report zu erstellen.

Das Entgelt für die Kompetenzfeststellung beträgt 250,00 Euro zzgl. MwSt. (Schriftliche und Mündliche Prüfung). 

Weitere Informationen zur Kompetenzfeststellung unter www.nrwgoes.digital

Hier können Sie sich den Kompetenzleitfaden herunterladen