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Großflächiger Einzelhandel

Anlässe für eine verträgliche Steuerung

Der Zuwachs neuer Einzelhandelsflächen hat in den vergangen Jahrzehnten insbesondere an den Rändern der Innenstädte und dort an den großen Einfallstraßen und Gewerbegbieten stattgefunden.

Unstrittig leiden die Stadtkerne und Ortsteilzentren noch heute unter dieser Entwicklung, weil Kunden an nicht-integrierte Standorte verloren gehen und schwer zurück zu gewinnen sind. Eigentümer und Gewerbetreibende in den sogenannten „Zentralen Versorgungsbereichen“ gehen notwendige Investitionen deshalb häufig zurückhaltend an. Der Druck auf die öffentliche Hand wächst, durch städtebauliche Begleitmaßnahmen im öffentlichen Raum auf eine positive Einzelhandelsentwicklung einzuwirken. Gleichzeitig sind in den Gewerbegebieten Flächen für produzierende Gewerbebetriebe verloren gegangen. 

Die Betreiber der Lebensmittelmärkte haben von der gewachsenen Mobilität der Kunden profitiert. Dabei ist die Erreichbarkeit für Menschen im Nahbereich, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, nach wie vor in den Blick zu nehmen. Heutige Betriebsformen fordern zudem ein Kaufkraftpotenzial, das weit über den Nahbereich des jeweiligen Betriebes hinausgeht. Das Nahversorgungsnetz weist deshalb teilweise heute schon Lücken auf, die im Zuge des demographischen Wandels vielerorts zu Problemen führen können.

Die IHK diskutiert mit

Die IHK fördert die Diskussion zwischen den Projektentwicklern des Einzelhandels und den Gemeinden, zwischen Politik und Verwaltung in den Gemeinden und zwischen den Gemeinden bei überörtlichen Vorhaben. Durch die Einbindung der IHK bei der Erstellung und Abstimmung sogenannter Einzelhandels- und Zentrenkonzepte und mit ihren Stellungnahmen im Rahmen der formellen Planungs- und Genehmigungsverfahren ist sie in der Lage,  die handelnden Akteure zu beraten.

Die IHK tritt ein für

  • ...eine verträgliche Steuerung des großflächigen Einzelhandels im Sinne der Weiterentwicklungsfähigkeit der meist historisch gewachsenen, lebendigen und durch Vielfalt geprägten Stadt- und Ortsteilzentren („Zentrale Versorgungsbereiche“),
  • ...den Wettbewerb um verträgliche Einzelhandelsstandorte im Sinne des Erhalts der Entwicklungsfähigkeit der zentralen Versorgungsbereiche, eines funktionsfähigen Nahversorgungsnetzes, der Weiterentwicklung bestehender Sonderstandorte von Einzelhandelsbetrieben mit nicht-zentrenrelevanten Sortimenten vor der Inanspruchnahme neuer, nicht-integrierter Flächen sowie der Vorhaltung ausreichender Gewerbeflächen für produzierende Gewerbebetriebe.
  • ...die Erstellung gemeindlicher Einzelhandels- und Zentrenkonzepte und deren planungsrechtlicher Umsetzung als unverzichtbarer Beitrag zur Planungssicherheit von Projektentwicklern des Einzelhandels.

Handelsreport OWL 2017

Ostwestfalen-Lippe verzeichnet einen neuen Rekord an Verkaufsfläche im stationären Einzelhandel. Das geht aus dem Handelsreport OWL 2017 hervor, den die Industrie- und Handelskammern Ostwestfalen zu Bielefeld und Lippe zu Detmold sowie der Handelsverband Ostwestfalen-Lippe e. V. nach 2014 zum zweiten Mal herausgegeben haben. Die Veröffentlichung finden Sie hier.

Gesetzliche Grundlagen zum Großflächigen Einzelhandel und der Einzelhandels-Steuerung