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Am 1. Januar 2023 ist das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten. Mit dem Gesetz wird die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in den Lieferketten geregelt. Betroffen sind bis 2024 Großunternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigte. Ab 2024 gilt das Gesetz für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigte. Allerdings haben die Vorschriften auch Folgen für kleine und mittelständische Zulieferer/Lieferanten.
Die Details des Gesetzes stehen im Bundesgesetzblatt vom 16. Juli 2021 - Download
Das BAFA hat eine Übersicht mit häufig gestellten Fragen erstellte - Übersicht der Fragen und Antworten
Das BAFA ist für die Kontrolle und Durchsetzung des Gesetzes zuständig. Es kontrolliert, ob die betroffenen Unternehmen die gesetzlichen Sorgfaltspflichten angemessen erfüllen. Zu den konkreten Aufgaben gehören dabei: prüfen der Berichtspflicht, Durchführung von Kontrollen, Verstöße feststellen/beseitigen/verhindern, Verhänung von Bußgeldern. Ferner unterstützt das BAFA die Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Sorgfaltspflichten.
Mit dem Prinzip der Angemessenheit erhält jedes Unternehmen den notwendigen Ermessens- und Handlungsspielraum in Bezug auf das Wie der Umsetzung der Sorgfaltspflichten. Unternehmen müssen im Rahmen der vom LkSG statuierten Bemühenspflicht nicht garantieren, dass ihre Lieferketten frei von Verletzungen von Menschenrechten oder Beeinträchtigungen der Umwelt sind. Sie müssen vielmehr nachweisen können, dass sie die Sorgfaltspflichten umgesetzt haben. - BAFA-Broschüre - Download
„Human Rights Capacity Diagnostic“ - Einschätzung: Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfalt ermitteln.
CSR-Risiko-Check / Online-Tool für Unternehmen - Individuelle Informationen zu relevanten Risiken.
KMU Kompass - Schritt für Schritt zur Nachhaltigkeit - Soziale und ökologische Risiken entlang der eigenen Lieferkette besser verstehen.
Praxislotse Wirtschaft & Menschenrechte - Informationen und Fallstudien zuMenschenrechtsthemen.
e-learning-Kurs - Dieser hilft Ihnen, die Relevanz von Menschenrechten im Unternehmenskontext zu verstehen.
Der erste Schritt in Richtung eines nachhaltigen Lieferkettenmanagement ist die Analyse der Ausgangslage.
ILO Helpdesk zu internationalen Arbeitsnormen.
Nachhaltiges Lieferkettenmanagement in der Praxis
Schritt für Schritt zum nachhaltigen Lieferkettenmanagement
Branchendialoge des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Internetplattform "Wirtschaft und Menschrechte" mit Beratungsangeboten und Informationen
Kleine und mittelständische Unternehmen sind häufig Teil der Wertschöpfungskette der durch das Gesetz verpflichteten Großunternehmen. Eine saubere Lieferkette setzt eine Zusammenarbeit von allen Beteiligten - von Anfang bis zum Ende der Lieferkette - voraus. Haben Sie Kunden die dem Gesetz direkt unterliegen? Dann lesen Sie bitte weiter.
Als unmittelbare Zulieferer
Das Großunternehmen muss angemessene Präventionsmaßnahmen gegenüber einem unmittelbaren Zulieferer verankern. Das heißt, es muss vertraglich verlangen, dass menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen Vorgaben entlang der Lieferkette eingehalten werden. Die Einhaltung der Vereinbarung wird regelmäßig überprüft. Der Auftraggeber/Einkäufer muss also die Zulieferer neu bewerten. Als unmittelbarer Zulieferer sollten Sie daher Ihre Lieferkette prüfen. Mit einer Unternehmensgröße unter 1.000 Beschäftigte sind Sie gesetzlich nicht verpflichted, müssen allerdings mit Konsequenzen seitens eines betroffenen Unternehmens rechnen.
Als mittelbare Zulieferer
Der Gesetzgeber fordert, dass der Auftraggeber tätig werden muss, wenn mögliche Verletzung einer geschützten Rechtsposition oder einer umweltbezogenen Pflicht bei mittelbaren Zulieferern bekannt werden. Dann ist anlassbezogen unverzüglich eine Risikoanalyse durchzuführen.
Verpflichtete Unternehmen werden in vielen Fällen darauf angewiesen sein, mit ihren Zulieferern zusammenzuarbeiten, um ihre eigenen gesetzlichen Sorgfaltspflichten zu erfüllen. Dies ist im Gesetz auch so angelegt und setzt bereits mit der Einrichtung eines Risikomanagementsystems ein. Zusammenarbeit heißt aber nicht eine Ausweitung des Anwendungsbereiches des Gesetzes und eine Übertragung von Pflichten aus dem LkSG an Zulieferer. Umfrangreiche Informationen enthält der Leitfaden des BAFA in Zusammenarbeit mit dem Helpdesk Wirtschaft & Menschrechte - Broschüre - Download
Die IHK München hat einen Mustertext erstellt - kostenloser Download
Anwendungshinweise: Der vorliegende Verhaltenskodex stellt ein branchenneutrales Muster für Unternehmen dar. Die Textpassagen sind nicht als exakte Formulierungsvorlage zu verstehen, sondern als detaillierte Hinweise darauf, welche Kerninhalte relevant sind. Unternehmen sollten prüfen, welche weiteren / alternativen Informationen ihr auf Branchen- und Unternehmensspezifika eingehender Verhaltenskodex enthalten sollte. Das Dokument enthält neben grundlegenden Inhalten eines Verhaltenskodex Kommentare in markierten Kästen, die Inhalte erläutern und Hintergründe darlegen. Sie sollen Unternehmen dabei unterstützen, den Verhaltenskodex an die eigenen Bedürfnisse anzupassen. Inhalt und Struktur des Kodex basieren auf öffentlich zugänglichen Verhaltenskodexen von Unternehmen, Vorlagen von Branchenverbänden und -initiativen sowie dem direkten Austausch mit Unternehmensvertreterinnen und -vertretern.
Die AHK Greater China hat eine Vorlage für den "Code of Conduct for Sustainable Supply Chains in China" für deutsche Unternehmen herausgegeben . Der Kodex kann an die Besonderheiten bestimmter Branchen und Geschäftsfelder angepasst werden. - Download „Code of Conduct for Sustainable Supply Chains in China“
Das Bureau of International Labor Affairs (ILAB) führt eine Liste von Waren und ihren Herkunftsländern, von denen es Grund zu der Annahme hat, dass sie durch Kinderarbeit oder Zwangsarbeit unter Verstoß gegen internationale Standards hergestellt werden. Die Liste der durch Kinderarbeit oder Zwangsarbeit hergestellten Waren umfasst 159 Waren aus 78 Ländern und Gebieten - Liste - Download
Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) widmet sich der Förderung sozialer Gerechtigkeit und international anerkannter Menschen- und Arbeitsrechte. Die ILO stellt sicher, dass die Länder die von ihnen ratifizierten Übereinkommen umsetzen. Hier gibt es eine Übersicht der Übereinkommen - International Labour Organization.
Das CE2GS Zertifizierungsprogramm (Certified Entrepreneur to German Standards) des Deutschen Instituts für kleine und mittlere Unternehmen in Berlin und das damit verbundene Zertifikat war gedacht als Nachweis, ob KMU weltweit Maßstäbe des guten, verantwortungsvollen Unternehmers erfüllen, seriös arbeiten und nachhaltig aufgestellt sind. Diese Zertifizierung, die hauptsächlich auf Unternehmen außerhalb Deutschlands und der EU abzielt, beinhaltet eine umfassende Überprüfung und Analyse, die als Review bezeichnet wird. Im Rahmen dieser Zertifizierung wird auch die Situation im jeweiligen Unternehmen untersucht, die vom Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG) erfasst wird - Deutsche Institut für kleine und mittlere Unternehmen
Das BAFA hat den Fragebogen für die Berichtspflicht im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes überarbeitet. Bei der neuen Version handelt es sich nun um eine elektronische Eingabemaske. Diese kann zunächst als Test ausgefüllt werden. Weiterhin gilt, dass die Vorlage der Berichte erst zum Juni 2024 überprüft werden.
Als kostenloses Unterstützungsangebot der Bundesregierung berät der Helpdesk Unternehmen jeder Größe zur Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltsprozesse - Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte
Es gibt zahlreiche Umwelt- und Sozialsiegel für verschiedene Branchen. Eine Übersicht nach Produktgruppen mit Bewertung und Vergleich finden Sie auf der Homepage "Siegelklarheit" - Siegelklarheit.de - (bitte etwas nach unten scrollen)
Auf dieser Homepage des BAFA können Beschwerden und Hinweise zu Unternehmen eingereicht werden, welche aus Ihrer Sicht gegen das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verstoßen - Beschwerde einreichen
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) unterstützt mit der "Sonderinitiative Ausbildung und Beschäftigung" deutsche, europäische und afrikanische Unternehmen und Investoren bei ihrem Engagement in Afrika. Es geht neben der Schaffung von Arbeitsplätzen auch um die Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Die Sonderinitiative ist beschränkt auf Marokko, Tunesien, Ägypten, Senegal, Cote d’Ivoire, Ghana, Äthiopien und Ruanda - BMZ - Sonderinitiative Ausbildung und Beschäftigung