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Neue Möglichkeit der Fachkräftesicherung
Die Wirtschaft ist auf qualifizierte Fachkräfte angewiesen und die sind knapper denn je. Vor diesem Hintergrund schaffen Teilqualifikationen (TQ) eine Win-win-Situation: Für An- und Ungelernte bilden sie eine Brücke zum Erwerb eines Berufsabschlusses, Unternehmen gewinnen neue Fachkräfte.
Die Unternehmen profitieren von der Möglichkeit, durch schrittweise Qualifizierung neue Mitarbeiter zu gewinnen beziehungsweise an- und ungelernte Arbeitnehmer zu potenziellen Fachkräften weiterzuentwickeln. Die IHK-Zertifikate machen zudem die beruflichen Qualifikationen dieser Mitarbeiter in anerkannter Form nachweisbar.
Die IHK engagiert sich hier in Abhängigkeit vom regionalen Bedarf der Mitgliedsbetriebe und des Arbeitsmarktes. Insbesondere nimmt sie die „IHK-Kompetenzfeststellung" vor, zertifiziert die bundeseinheitlichen Teilqualifikationen, die im Rahmen von Maßnahmen bei Bildungsdienstleistern, aber auch von Betrieben angeboten werden. Auch in die Konzeption der TQ-Maßnahmen ist sie vielfach eingebunden.
Teilqualifikationen sind aus anerkannten Ausbildungsberufen abgeleitete Kompetenzfelder, mit denen sich formal geringqualifizierte Erwachsene schrittweise weiterbilden können, um später einen Berufsabschluss nachzuholen.
Die Zielgruppe insbesondere Erwachsene, die aus unterschiedlichen Gründen keine Umschulung absolvieren können und deren Berufserfahrung noch nicht ausreichend für die Zulassung als sog. „Externer“ zur IHK-Abschlussprüfung ist. Des Weiteren sind sie über 25 Jahre alt und haben keinen oder einen veralteten Berufsabschluss ohne Beschäftigungsmöglichkeiten. Die Qualifizierung kann begleitend zu einer Beschäftigung oder in Vollzeit mit begleitenden betrieblichen Praktika erfolgen.
Konkret richten sich TQs an Erwachsene über 25 Jahre:
Das bieten wir:
Die IHK bietet zur Zeit Kompetenzfeststellung für folgende Berufe an:
Über das Jobcenter können die Interessenten die Bildungsgutscheine für das entsprechende Berufsbild beantragen. Das Jobcenter steuert dann den Zugang zu weiteren Qualifikationsmodulen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Chancen Nutzen!
Bei der Kompetenzfeststellung handelt es sich nicht um eine öffentlich-rechtliche Prüfung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), sondern um eine Leistungsfeststellung nach § 1 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG), für die ein Entgelt in Höhe von € 250,00 zzgl. MwSt zu zahlen ist. Über eine erfolgreich absolvierte Kompetenzfeststellung erhalten die Teilnehmer/-innen kein Prüfungszeugnis, sondern ein Zertifikat.
Bewertet werden die TQ´s, indem man eine sogenannte Kompetenzfeststellung vor der IHK Bielefeld absolviert. Am Ende jeden Bausteins werden die Teilnehmer vom Bildungsträger für eine Kompetenzfestellung angemeldet. Ein Evaluator überprüft die Inhalte der einzelnen Bausteine. Wenn alle Bausteine erfolgreich abgeschlossen wurden, besteht die Möglichkeit sich zur sogenannten "Externen-Prüfung" anzumelden.