Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld


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33602 Bielefeld

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Minden


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Fördermittel: Beratungsförderung

Wenn Sie eine professionelle Unternehmensberatung in Anspruch nehmen wollen, um Ihre Gründung gründlicher vorzubereiten, können Sie vom Bund oder dem Land NRW durch Zuschüsse zu den Beratungskosten unterstützt werden.

Ausschlaggebend dafür, welches der beiden Programme Sie beantragen können, ist der Zeitpunkt der Gewerbeanmeldung:

  • Zielgruppe sind Personen, die eine Existenzgründung/Übernahme/Beteiligung als Vollerwerb planen.
    Möglich ist auch der Wechsel vom Nebenerwerb in den Haupterwerb.

  • Die Förderung beträgt pauschal 510 Euro je Tagewerk (8 Stunden Beratung). Bis zu 6 Beratungstage (8 bei Übernahme) sind förderfähig.
    Für Bürgergeldbezieher gilt ein höherer Fördersatz.

  • Die Antragstellung erfolgt online auf EFRE.NRW.Online
    Vorab muss ein Kontaktgespräch mit einer Anlaufstelle (IHK Ostwestfalen) geführt werden.

Informationen zu den Rahmenbedingungen und dem Ablauf sowie eine Liste mit weiteren Anlaufstellen in Nordrhein-Westfalen finden Sie auf der Seite der IBP GmbH

  • Zielgruppe: Unternehmen, die rechtlich selbstständig und im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe am Markt tätig sind, die die Definition für KMU erfüllen.
  • Der Zuschuss bemisst sich nach den von der Beraterin oder dem Berater in Rechnung gestellten Beratungskosten. Die förderfähigen Beratungskosten betragen maximal 3.500 Euro. Der Zuschuss beträgt 50% der förderfähigen Beratungskosten, maximal jedoch 1.750 Euro.
  • Unternehmen, die sich zum Zeitpunkt der Antragstellung im ersten Jahr nach der Gründung befinden, müssen zur Antragstellung ein vorheriges Gespräch mit der IHK Ostwestfalen als Regionalpartner nachweisen. 

Informationen zu den Rahmenbedingungen und dem Ablauf sowie eine Liste mit weiteren Regionalpartnern in Nordrhein-Westfalen finden Sie auf der Seite der DIHK Service GmbH.