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Vermittlerregister: Aktueller Zugriff und Umgang mit dem Cyberangriff

Aufgrund der Cyber-Attacke auf die IHK-Organisation hat die IHK DIGITAL GmbH im August 2022 ihre IT-Systeme aus Sicherheitsgründen vorsorglich vom Internet getrennt. Das betraf auch die Vermittlerregister der Industrie- und Handelskammern, dessen Betrieb nach wie vor eingeschränkt ist. Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum aktuellen Sachstand: https://www.dihk.de/de/ihk-update/vermittlerregister-aktueller-zugriff-und-umgang-mit-dem-cyberangriff-77120

Finanzanlagenvermittler

Wer als Finanzanlagenvermittler tätig sein möchte, benötigt seit dem Jahr 2013 eine Erlaubnis nach §34f GewO. In Nordrhein-Westfalen wird diese Erlaubnis durch die Industrie- und Handelskammern erteilt, ebenso übernimmt die IHK die Registrierung im Register: So wie im Bereich der Versicherungsvermittlung sind für Finanzanlagenvermittler das Erlaubnisverfahren und die Eintragung in das Vermittlerregister neben der Gewerbeanmeldung Voraussetzung für die Ausübung der Tätigkeit.

Honorar-Finanzanlagenberater

Seit dem Jahr 2014 wird die Honorar-Finanzanlagenberatung in § 34h Gewerbeordnung (GewO) geregelt. Wer also gewerblich über Finanzanlagen beraten will, braucht eine Erlaubnis gemäß § 34h GewO und ist auch in das Vermittlerregister einzutragen. Bisher war dies von der Erlaubnis des § 34f GewO mit abgedeckt. Die Vorraussetzungen für die Erlaubnis und Registrierung sind identisch mit denen der Finanzanlagenvermittler. Besitzer einer Erlaubnis gemäß § 34f GewO haben die Möglichkeit Ihre bisherige Erlaubnis in einem vereinfachten Verfahren umschreiben zu lassen.

Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler & Honorar-Finanzanlagenberater

Alle Informationen zur Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler finden Sie im Bereich Prüfungen -> Finanzanlagevermittler und Honorar-Finanzanlageberater.

Welche Kosten kommen auf Sie zu?

Erlaubnis und Registrierung

  • Erlaubnisverfahren (eine Kategorie): 480,- Euro
  • Erlaubnisverfahren (zwei oder drei Kategorien): 525,- Euro
  • Aufnahme in das Register: 45,- Euro
  • Änderung der Registerdaten außerhalb der Gewerbeanzeige: 30,- Euro
  • Schriftliche Registerauskunft: 23,- Euro
  • Erweiterung des Erlaubnisumfangs
    • innerhalb von 6 Monaten nach Erlaubniserteilung: 120,- Euro 
    • nach mehr als 6 Monaten nach Erlaubniserteilung: 180,- Euro

Sachkundeprüfung

  • Vollprüfung (schriftlicher und praktischer Prüfungsteil)
    • drei Kategorien: 540,- Euro
    • zwei Kategorien: 525,- Euro
    • eine Kategorie: 510,- Euro
  • Teilprüfung (nur schriftlicher Prüfungsteil)
    • drei Kategorien: 435,- Euro
    • zwei Kategorien: 420,- Euro
    • eine Kategorie: 405,- Euro
  • Teilprüfung (nur praktischer Prüfungsteil)
    • spezifische Sachkundeprüfung (Anerkennung ausländischer Abschlüsse): 375,- Euro
    • schriftlicher Prüfungsteil mit oder ohne praktische Prüfung: 540,- Euro
    • nur praktische Prüfung: 375,- Euro
  • Wiederholungsprüfung (mündlich): 375,- Euro

Formulare und Checkliste

Hier finden Sie alle wichtigen Formulare und Unterlagen für Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater, die die IHK Ostwestfalen zur Verfügung stellt. Füllen Sie das betreffende Formular bitte aus und schicken es uns eigenhändig unterschrieben zusammen mit den erforderlichen Nachweisunterlagen zu.
 

Jährliche Prüfpflicht nach § 24 FinVermV

Nach § 24 der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) besteht für Finanzanlagenvermittler i. S. v. § 34f Absatz 1 Satz 1 GewO und Honorar-Finanzanlagenberater i. S. v. § 34h Absatz 1 Satz 1 GewO die Pflicht zur Abgabe von jährlichen Prüfungsberichten oder Negativerklärungen. Diese sind jeweils jährlich, unaufgefordert und schriftlich bei der zuständigen Erlaubnisbehörde einzureichen. Weitere Informationen  entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt.