Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld


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Fördermittel
Zuschüsse zu Beratungskosten

Fördermittel: Beratungsförderung

Wenn Sie eine professionelle Unternehmensberatung in Anspruch nehmen wollen, können Sie vom Bund oder dem Land NRW durch Zuschüsse zu den Beratungskosten unterstützt werden.

Die Zuschussprogramme unterscheiden sich im Förderumfang und in den förderfähigen Beratungsinhalten. Außerdem stellen sie auf unterschiedliche Zielgruppen (z. B. Alter und Größe des Unternehmens) ab. Zu beachten ist auch, dass die Antrags- und Bewilligungsverfahren uneinheitlich sind.

Wir haben für Sie eine Übersicht mit Kurzinformationen und Kontaktstellen zusammengestellt:

  • Zielgruppe: Unternehmen, die rechtlich selbstständig und im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe am Markt tätig sind, die die Definition für KMU erfüllen.
  • Der Zuschuss bemisst sich nach den von der Beraterin oder dem Berater in Rechnung gestellten Beratungskosten. Die förderfähigen Beratungskosten betragen maximal 3.500 Euro. Der Zuschuss beträgt 50% der förderfähigen Beratungskosten, maximal jedoch 1.750 Euro.
  • Unternehmen, die sich zum Zeitpunkt der Antragstellung im ersten Jahr nach der Gründung befinden, müssen zur Antragstellung ein vorheriges Gespräch mit der IHK Ostwestfalen als Regionalpartner nachweisen. 

Informationen zu den Rahmenbedingungen und dem Ablauf sowie eine Liste mit weiteren Regionalpartnern in Nordrhein-Westfalen finden Sie auf der Seite der DIHK Service GmbH.

  • Zielgruppe sind Unternehmen, die länger als fünf Jahre bestehen und in einer Branche laut Positivliste der Richtlinien tätig sind.
  • Es müssen die Kriterien als kleines und mittleres Unternehmen erfüllt werden (weniger als 250 Mitarbeiter, max. 50 Mio. € Umsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme).
  • In zwei Phasen sind jeweils bis zu 10 Beratungstage förderbar.
  • Der Zuschuss kann bis zu 80 % eines Tagewerksatzes betragen, max. 1200 Euro je Tagewerk.
  • Die Beratung wird bei der NRW.Bank beantragt.

Informationen zu den Rahmenbedingungen und dem Ablauf finden Sie auf der Seite der NRW.BANK.

Das Programm unterstützt Unternehmen dabei, passgenaue Lösungen für die personalpolitischen
und arbeitsorganisatorischen Veränderungsbedarfe im Zusammenhang mit der digitalen
Transformation zu finden. So hilft INQA-Coaching, sich zukunftsfähig aufzustellen und eigenständig
auf Veränderungsprozesse reagieren zu können.

  • Zielgruppe: Unternehmen, die rechtlich selbstständig und im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe am Markt tätig sind sowie gemeinnützige Unternehmen.
  • Das Unternehmen erfüllt die Definition als kleines und mittleres Unternehmen und besteht mindestens seit zwei Jahren am Markt.
  • Der Zuschuss bemisst sich nach den in Rechnung gestellten Beratungskosten. Der Zuschuss beträgt bis zu 80% der förderfähigen Beratungskosten.
  • Unternehmen, die sich für die Beratung interessieren, müssen zur Antragstellung zunächst eine Erstberatung bei einer Beratungsstelle in Anspruch nehmen.
  • Informationen zu den Rahmenbedingungen und dem Ablauf sowie ein Verzeichnis mit den INQA-Beratungsstellen in Nordrhein-Westfalen finden Sie auf der Seite der Initiative Neue Qualität der Arbeit.