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Bei der Gründung eines Unternehmens stellt sich nicht nur die Frage nach dem Namen, sondern auch nach der Rechtsform. Es muss entschieden werden, ob man als Einzelkaufmann/-frau, Personenhandelsgesellschaft (KG, OHG) oder als Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) am Rechtsverkehr teilnehmen möchte. Die Entscheidung, in welcher Rechtsform ein Unternehmen geführt werden soll, hat neben persönlichen auch finanzielle, steuerliche und rechtliche Konsequenzen. Dabei spielen vor allem Fragen der Haftung und der Vertretung eine Rolle.
Die Firma – Name des kfm. Unternehmens
Im alltäglichen Sprachgebrauch wird das Wort Firma oftmals auch von Fachleuten als Synonym für den Begriff Unternehmen verwendet – rein rechtlich gesehen nicht korrekt. Die Firma ist der Name des Kaufmanns, seine Identität.
Nur unter Nutzung der Firma kann ein Kaufmann für seinen Gewerbebetrieb im täglichen Geschäftsleben auftreten, kann beispielsweise Kaufverträge abschließen, sein Recht einklagen, aber auch verklagt werden.
Wer eine Firma führen muss und wer nicht, ist klar definiert. Gemäß der gesetzlichen Bestimmung braucht jeder Kaufmann eine Firma. Wer Kaufmann ist, bestimmt das Handelsgesetzbuch. Die Firma entsteht immer zusammen mit der Kaufmannseigenschaft. Bei den Formkaufleuten, also z.B. der GmbH oder der AG, mit Eintragung in das Handelsregister.
Die Geschäftsbezeichnung
Auch Unternehmen die nicht im Handelsregister eingetragen sind, haben ein Interesse daran, nicht nur unter dem Namen des Inhabers den Kunden gegenüber aufzutreten, sondern auch durch aussagekräftige oder kreative Bezeichnungen auf sich hinzuweisen.
Diese Gewerbetreibenden haben die Möglichkeit, eine so genannte Geschäftsbezeichnung zu führen. Die Geschäftsbezeichnung ist ein Name, den das Unternehmen frei wählen und dem nicht selten eine wesentliche wirtschaftliche Bedeutung zukommen kann. So ist es möglich, dass sich eine Gaststätte „Der Goldene Drache“ oder ein Computerhändler „PC24“ nennt. Durch eine solche geschäftliche Bezeichnung wird das Unternehmen von seinen Mitbewerbern unterscheidbar, mit ihr ist der „gute Ruf“ eines Unternehmens verbunden und an sie knüpfen sich nicht selten langfristige Kundenbeziehungen an. Die Geschäftsbezeichnung hat somit für den Gewerbetreibenden vor allem eine werbende Funktion.
Anders als bei einer kaufmännischen Firma aber, sind Geschäftsbezeichnungen in keinem öffentlichen Register erfasst.
Grundinformationen zum Firmenrecht enthalten unsere untenstehenden Merkblätter.
Gemeinsames Registerportal der Länder: https://www.handelsregister.de/rp_web/welcome.do
Veröffentlichungen im elektronischen Bundesanzeiger: https://publikations-plattform.de/sp/wexsservlet?nosession=true&page.navid=to_start&=pp
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