Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld


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NRW-Mikrodarlehen

Mit dem NRW.Mikrodarlehen bietet die NRW.BANK im Auftrag des Landes NRW für die Gründung sowie die Weiterentwicklung von jungen Unternehmen eine Finanzierung ohne Mitwirkung der Hausbank an.

Eine Antragstellung ist auch möglich für Vorhaben zur Erweiterung/ Wachstum innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.

Wesentliche Voraussetzungen sind:

• Die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation für das Vorhaben liegt vor.
• Der Unternehmens- bzw. Investitionsort liegt in Nordrhein-Westfalen.
• Ihr Vorhaben lässt einen nachhaltigen Erfolg erwarten.
• Mit dem Vorhaben wird erst nach Antragseingang bei der NRW.Bank begonnen.
• Wenn Sie im Nebenerwerb gründen, sollte Ihr Unternehmen innerhalb von 3 Jahren zur Vollerwerbstätigkeit führen.
• Sie lassen sich vor Antragstellung in einem STARTERCENTER NRW beraten und erhalten ein positives Votum.

Finanzierungsanteil: bis zu 100 Prozent des Finanzierungsbedarfs

Höchstbetrag: 50.000 Euro

Laufzeiten: max. zehn Jahre, sechs Monate tilgungsfrei

Zinssatz: fest für die gesamte Laufzeit

Sicherheiten: keine

Weitere Informationen und ein erklärendes Video sowie Formulare finden Sie auf der Seite der NRW.Bank.