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Die Marmorierte Baumwanze (landwirtschaftlicher Schädling) überträgt sich länderübergreifend durch Containerverschiffungen. Das australische Ministerium für Land- und Wasserwirtschaft hat daher befristete Maßnahmen für Sendungen mit Hochrisiko- und Risikowaren, die zwischen dem 01.09.2019 und 31.05.2020 nach Australien versendet werden, getroffen. Der australische Zoll hat bereits zwei deutsche Unternehmen LINK www.agriculture.gov.au/import/before/brown-marmorated-stink-bugs/offshore-bmsb-treatment-providers-scheme benannt, die die Behandlung gegen die marmorierte Baumwanze durchführen dürfen. Unternehmen, die bereits letztes Jahr autorisiert waren, die Behandlung durchzuführen, müssen sich für die neue Saison neu registrieren lassen.
Merkblatt
Australien hat neu Vorschriften erlassen im Kampf gegen die Marmorierte Baumwanze. Betroffen sind Waren der Zoll-Nummern-Kapitel 36, 44, 45, 57, 68, 69, 70, 72-76, 78-89 sowie 93. Sofern diese per Seefracht und offen, also nicht in sechsseitig geschlossenen Containern nach Australien verschifft werden, sind sie vor der Einfuhr einer Fumigationsbehandlung zu unterziehen. Die neue Regelung gilt bis zum 30. April 2019.
An den bisherigen Bestimmungen für Holz, Kork, Korbwaren und Verpackungsholz ändert sich nicht.
Informationen der AHK Australien inkl. einer Liste der in Deutschland zertifizierten Betriebe, die die geforderten Fumigationen durchführen.