Diese Gruppe informiert Sie über Aktuelles rund um das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und tangierende Vorschriften.
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Der Führerschein allein reicht nicht mehr aus: Um einen europaweit einheitlichen Mindeststandard an die Qualifikation von Lkw- und Busfahrern zu gewährleisten, müssen sich Busfahrer (Fahrer von Omnibussen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen) seit 2008 und Lkw-Fahrer (für Lastkraftwagen mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht) seit 2009 einer Grundqualifikation unterziehen, die über die Führerscheinausbildung hinausgeht. Zudem müssen alle Lkw- und Busfahrer (unabhängig von ihrer Berufserfahrung) regelmäßig eine Weiterbildung nachweisen. Weitere Informationen finden Sie im "Merkblatt zur Fahrerqualifikation".
Bisher galten nach einer EU-Verordnung bestimmte Dokumente/Bescheinigungen, die zwischen dem 1. September 2020 und dem 30. Juni 2021 abgelaufen wären, als um zehn Monate verlängert. Ab sofort gelten auch solche, die zwischen dem 1. Juli 2021 und dem 30. September 2021 abgelaufen wären oder noch ablaufen würden, als um zehn Monate verlängert.
Diese neue Regelung betrifft folgende Bescheinigungen:
Beispiel:
Ein Führerschein, der normalerweise am 30.09.2021 auslaufen würde, gilt nach Art. 3 Abs. 1 der VO (EU) 2021/267 ab dem auf dem Führerschein angegebenen Ablaufdatum (also ab dem 30.09.2021) als um 10 Monate verlängert.
Wichtig:
Die Ausweitung des Bezugszeitraums um 3 Monate gilt vorerst nur innerhalb Deutschlands und nicht im EU-Ausland. Das kann bedeuten, dass eine Fahrt mit einer so verlängerten Gültigkeit im Ausland als Fahren ohne Fahrerlaubnis gewertet werden könnte. Ob andere EU-Staaten die Verlängerungsoption ebenfalls in Anspruch nehmen werden, ist derzeit noch nicht abzusehen. Auch gibt es keine offizielle Übersicht, welche EU-Staaten neben Deutschland von der Verlängerungsoption Gebrauch gemacht haben. Informieren Sie sich daher bei grenzüberschreitender Beförderung vor Fahrtantritt über die rechtliche Lage in dem jeweiligen EU-Staat.
Den Wortlaut des Beschlusses können Sie hier nachlesen:
Berufskraftfahrerrichtlinie 2003/59/EG
Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG)
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)
Zuständigkeitsverordnung NRW
Gemeinsame Richtlinien der IHKs (244 KB)
Satzung betreffend die Pruefung zum Erwerb der Grundqualifikationd (195 KB)
Fragenfundus
Buß- und Verwarnungsgeldkatalog zum BKrFQG - ab dem 25. März 2021 (80 KB)
Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Anwendungshinweise zum Berufskraftfahrerqualifikationsrecht des BAG - Stand: Oktober 2017 (dritte Auflage) (626 KB) - Neuauflage voraussichtlich bis Ende 2021
E-Mail: verkehr(at)ostwestfalen.ihk.de
Telefon: 0521 554-137
Fax: 0521 554-5137
Bezirksregierung Detmold
Dezernat 25
Nicole Bußieck
Leopoldstr. 15
32756 Detmold
Tel.: 05231/71-2516
E-Mail: nicole.bussieck(at)bezreg-detmold.nrw.de
Internet: www.bezreg-detmold.de
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