Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld


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Gefahrgutfahrer

Wer Gefahrgut in kennzeichnungspflichtiger Menge befördern will, muss im Besitz einer ADR-Schulungsbescheinigung sein. Lange galt dies nur, wenn Fahrzeuge für die Beförderung eingesetzt wurden, deren höchstzulässige Gesamtmasse 3,5 t (inkl. Anhänger) übersteigt. Am 1. Januar 2007 ist diese Gewichtsgrenze entfallen.

Erstschulung

Basiskurs (Stück- und Schüttgutbeförderung) für alle schulungspflichtigen Fahrzeugführer
19 UE + Prüfung

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Aufbaukurs Tank (Tankbeförderung)

13 UE + Prüfung

Aufbaukurs Klasse 1 (explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff)

8 UE + Prüfung

Aufbaukurs Klasse 7 (radioaktive Stoffe)

8 UE + Prüfung

 

Auffrischungsschulung

Besteht aus einem Kurs für alle schulungspflichtigen Fahrzeugführer

12 UE + Prüfung

UE = Unterrichtseinheit á 45 Minuten

Welche Schulung muss abgelegt werden?

Welche Schulung muss abgelegt werden? 

Welche Schulung wird benötigt?

Stück- und Schüttguttransporte

Wenn Fahrer gefährliche Güter transportieren und die
ADR-Vorschriften 1.1.3 über besondere Freistellungen
bzw. 3.4 in begrenzten Mengen keine Anwendung finden.

Basiskurs
   
   

 

Gefahrgutfahrer

Fahrzeugführer, die gefährliche Güter auf der Straße transportieren, müssen gemäß Kapitel 8.2 des Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) im Besitz eines Gefahrgutführerscheins (ADR-Bescheinigung) sein.

Für folgende Transporte müssen Gefahrgutfahrer im Besitz einer ADR-Bescheinigung sein:

1. Stück- und Schüttguttransporte

  • wenn gefährliche Güter transportiert werden und die ADR-Vorschriften 1.1.3 über besondere Freistellungen bzw. 3.4 in begrenzten Mengen keine Anwendung finden. (Basiskurs erforderlich)
  • unabhängig von der höchstzulässigen Gesamtmasse des Fahrzeugs benötigen die Fahrzeugführer beim Transport von explosiven Stoffen der Klasse 1, neben dem Basiskurs einen Aufbaukurs für die Klasse 1.
  • unabhängig von der höchstzulässigen Gesamtmasse des Fahrzeugs benötigen die Fahrzeugführer beim Transport von radioaktiven Stoffen der Klasse 7, neben dem Basiskurs einen Aufbaukurs für die Klasse 7

2. Tanktransporte

  • wenn gefährliche Güter in fest verbundenen Tanks oder Aufsetztanks mit einem Fassungsraum von mehr als 1 m³ befördert werden, bei der Beförderung gefährlicher Güter in Batterie-Fahrzeugen mit einem Gesamtfassungsraum von mehr als 1 m³ befördert werden, oder
  • beim transportieren gefährlicher Güter in a) Tankcontainern b) ortsbeweglichen Tanks oder UN-Gascontainern mit mehreren Elementen (MEGC) mit einem Einzelfassungsraum von mehr als 3 m³ auf einer Beförderungseinheit, benötigen die Gefahrgutfahrer neben dem Basiskurs einen Aufbaukurs Tank.

Die ADR-Bescheinigung wird von der Industrie- und Handelskammer mit einer Gültigkeit von 5 Jahren ausgestellt und gilt in allen ADR-Vertragsstaaten, wenn der Fahrer eine Schulung bei einem von der IHK anerkannten Lehrgangsveranstalter besucht und anschließend eine von der IHK durchgeführte Prüfung bestanden hat.

ADR-Schulungsbescheinigungen aus Usbekistan

Im BGBl. II 2020 S.161 wurde bekannt gegeben, dass Usbekistan mit Wirkung vom 24. Februar 2020 dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) beigetreten ist.

In diesem Zusammenhang finden Sie unter "Informationen zum Gefahrgutfahrer" eine Mitteilung des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) wie  bei Kontrollen von usbekischen ADR-Schulungsbescheinigungen mit einem Gültigkeitsdatum vor dem 24.02.2025 vorzugehen ist. Das BMVI hat der Verfahrensweise des BAG zugestimmt.

Anmeldung zur ADR-Wiederholungsprüfung

Mit nachfolgendem Link können Sie sich zur ADR-Wiederholungsprüfung anmelden. Bitte beachten Sie, dass ohne erneute Lehrgangsteilnahme nur eine Wiederholungsprüfung möglich ist. 

Anmeldung zur Wiederholungsprüfung

 

Anmeldung zur Wiederholungsprüfung