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Wer Gefahrgut in kennzeichnungspflichtiger Menge befördern will, muss im Besitz einer ADR-Schulungsbescheinigung sein. Lange galt dies nur, wenn Fahrzeuge für die Beförderung eingesetzt wurden, deren höchstzulässige Gesamtmasse 3,5 t (inkl. Anhänger) übersteigt. Am 1. Januar 2007 ist diese Gewichtsgrenze entfallen.
Erstschulung | ||
Basiskurs (Stück- und Schüttgutbeförderung) für alle schulungspflichtigen Fahrzeugführer 19 UE + Prüfung | ||
+ | + | + |
Aufbaukurs Tank (Tankbeförderung) 13 UE + Prüfung | Aufbaukurs Klasse 1 (explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff) 8 UE + Prüfung | Aufbaukurs Klasse 7 (radioaktive Stoffe) 8 UE + Prüfung |
Besteht aus einem Kurs für alle schulungspflichtigen Fahrzeugführer
12 UE + Prüfung
UE = Unterrichtseinheit á 45 Minuten
Welche Schulung muss abgelegt werden? | Welche Schulung wird benötigt? |
Stück- und Schüttguttransporte Wenn Fahrer gefährliche Güter transportieren und die | Basiskurs |
Fahrzeugführer, die gefährliche Güter auf der Straße transportieren, müssen gemäß Kapitel 8.2 des Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) im Besitz eines Gefahrgutführerscheins (ADR-Bescheinigung) sein.
Für folgende Transporte müssen Gefahrgutfahrer im Besitz einer ADR-Bescheinigung sein:
1. Stück- und Schüttguttransporte
2. Tanktransporte
Die ADR-Bescheinigung wird von der Industrie- und Handelskammer mit einer Gültigkeit von 5 Jahren ausgestellt und gilt in allen ADR-Vertragsstaaten, wenn der Fahrer eine Schulung bei einem von der IHK anerkannten Lehrgangsveranstalter besucht und anschließend eine von der IHK durchgeführte Prüfung bestanden hat.
Im BGBl. II 2020 S.161 wurde bekannt gegeben, dass Usbekistan mit Wirkung vom 24. Februar 2020 dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) beigetreten ist.
In diesem Zusammenhang finden Sie unter "Informationen zum Gefahrgutfahrer" eine Mitteilung des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) wie bei Kontrollen von usbekischen ADR-Schulungsbescheinigungen mit einem Gültigkeitsdatum vor dem 24.02.2025 vorzugehen ist. Das BMVI hat der Verfahrensweise des BAG zugestimmt.
Weitere Informationen finden Sie im Downloadbereich in der PDF "Infos zur Schulungsbescheinigung Usbekistan".
Mit nachfolgendem Link können Sie sich zur ADR-Wiederholungsprüfung anmelden. Bitte beachten Sie, dass ohne erneute Lehrgangsteilnahme nur eine Wiederholungsprüfung möglich ist.
Anmeldung zur Wiederholungsprüfung