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Immer mehr ArbeitnehmerInnen arbeiten im Homeoffice. Dabei fragen sich viele von ihnen, ob sie ihr Homeoffice auch ins Ausland verlegen können. Also schnell den Laptop schnappen und ab ins nächste Flugzeug? So einfach ist es nicht. Denn der Arbeitgeber bestimmt den Arbeitsort, nicht der Arbeitnehmer.
Und selbst wenn der Chef einverstanden ist oder es sogar vorschlägt, müssen unterschiedliche Aspekte und gesetzliche Regelungen beachtet werden. Eine detaillierte Einzelfallprüfung ist meistens unumgänglich, denn möglicherweise wird eine steuerpflichtige Betriebsstätte des Unternehmens im jeweiligen Ausland damit begründet.
Im Rahmen der Veranstaltung erklären Anwälte, was der Arbeitgeber beim „Homeoffice im Ausland“ beachten und welche länderspezifischen Anforderungen es gibt, dies am Beispiel Spanien und Dänemark.
Unternehmensvertreter aus Ostwestfalen berichten aus der bisherigen Praxis.
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Ansprechpartner
Jan Lutz Müller
j.mueller@ostwestfalen.ihk.de
0521 554-101
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