Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld


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Geprüfte/r Industriemeister Printmedien

Zielgruppe

Fachkräfte in der Druck- und Medienwirtschaft mit dem Ziel:

  • Übernahme von qualifizierten Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben in Betrieben unterschiedlicher Größe und Branche
  • Mitgestaltung des technischen und organisatorischen Wandels
  • Steuerung von Produktions- und Arbeitsabläufen unter Berücksichtigung kostenrelevanter Gesichtspunkte sowie Sicherung der Produktqualität
  • Flexible Einstellung auf neue Methoden und Systeme in Produktion, Arbeitsorganisation, Organisationsentwicklung, Personalführung und -entwicklung


Prüfungsfächer/-anforderungen

1. Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen

Die Prüfungsanforderungen im berufs- und arbeitspädagogischen Teil entsprechen den Anforderungen der Ausbildereignungsprüfung. Spätestens vor Beginn der letzten Prüfungsleistung ist dieser Nachweis zu erbringen.

2. Grundlegende Qualifikationen

  • Rechtsbewusstes Handeln
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Anwenden von Methoden der Kommunikation, Information und Planung
  • Zusammenarbeit im Betrieb

3. Handlungsspezifische Qualifikationen

  • Handlungsbereich "Medienproduktion"
    a) Prdukte und Prozesse der Print- und Digitalmedienproduktion
    b) Printmedienproduktion
    c) Druck- und Druckweiterverarbeitungsprozesse
    d) Printmedienkalkulation und Produktionsplansysteme
  • Handlungsbereich "Führung und Personal"
    a) Personalmanagement
    b) Marketing
    c) Kosten- und Leistungsmanagement
    d) Medienrechtliche Vorschriften  


Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung

Prüfungsteil "Grundlegende Qualifikationen"

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der Druck- und Medienwirtschaft zugeordnet werden kann oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis oder
  • eine mindestens vierjährige einschlägige Berufspraxis

Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen"

  • das Ablegen des Prüfungsteils "Grundlegende Qualifikationen", das nicht länger als 5 Jahre zurückliegt und
  • zusätzlich jeweils mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis      

Informationen zum Zulassungsprozess oder zum Anmeldeverfahren erhalten Sie hier.

Anmeldefristen

Frühjahr: 31.01. des Jahres
Herbst: 31.07. des Jahres

Die Industrie- und Handelskammer bietet nur die Prüfung an. Informationen zu Lehrgängen/einer Vorbereitung erhalten Sie in der WIS Datenbank.