Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld


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Geprüfte/r Industriemeister/-in Mechatronik

Zielgruppe

Fachkräfte in den Branchen der Metall- und Elektrotechnik mit dem Ziel:

  • Übernahme von qualifizierten Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben in Betrieben unterschiedlicher Größe und Branche
  • Mitgestaltung des technischen und organisatorischen Wandels
  • Steuerung von Produktions- und Arbeitsabläufen in den Funktionsfeldern Maschinen-/Anlagenbau und -betrieb, Montage und Inbetriebnahme sowie Betriebserhaltung und Service unter Berücksichtigung kostenrelevanter Gesichtspunkte sowie Sicherung und Produktqualität
  • Führung und Weiterbildung der Mitarbeiter/-innen unter Berücksichtigung rechtlicher und soziologischer Grundsätze sowie Ausbildung der Auszubildenden
  • Flexible Einstellung auf neue Methoden und Systeme in Produktion, Arbeitsorganisation, Organisationsentwicklung, Personalführung und Personalentwicklung


Prüfungsfächer/-anforderungen

1. Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen

Die erfolgreich abgelegte Prüfung gemäß der Ausbildereignungsverordnung gilt als Beleg der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikation. Spätestens vor Beginn der letzten Prüfungsleistung ist dieser Nachweis zu erbringen.

2. Handlungsübergreifende Basisqualifikationen

  • Rechtsbewusstes Handeln
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Anwenden von Methoden der Kommunikation, Information und Planung
  • Zusammenarbeit im Betrieb
  • Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten

3. Handlungsspezifische Qualifikationen

  • Handlungsbereich "Technik"
    a) Systemintegration
    b) Technische Applikation
    c) Kundenunterstützung und Service
  • Handlungsbereich "Organisation" 
    a) Betriebliches Kostenwesen
    b) Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme
    c) Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
  • Handlungsbereich "Führung und Personal"
    a) Personalführung
    b) Personalentwicklung
    c) Qualitätsmanagement


Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung  

Prüfungsteil Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem Ausbildungsberuf Mechatroniker/-in oder einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metall- oder Elektroberufen, fahrzeug- oder informationstechnischen Berufen zugeordnet werden kann oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens sechsmonatige einschlägige Berufspraxis oder
  • eine mindestens vierjährige einschlägige Berufspraxis

Prüfungsteil Handlungsspezifische Qualifikationen

  • das Ablegen des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen", das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und
  • zusätzlich jeweils mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis 

Informationen zum Zulassungsprozess oder zum Anmeldeverfahren erhalten Sie hier.

Anmeldefristen

Frühjahr: 31.01. des Jahres
Herbst: 31.07. des Jahres

Die Industrie- und Handelskammer bietet nur die Prüfung an. Informationen zu Lehrgängen/einer Vorbereitung erhalten Sie in der WIS Datenbank.