Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld


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Geprüfte/r Industriemeister/in Kunststoff und Kautschuk

Zielgruppe

Fachkräfte in der Kunststoff- und Kautschukindustrie mit dem Ziel:

  • Erfüllung qualifizierter Aufgaben mit Personalverantwortung zur Aufrechterhaltung sowie zur Planung und Einrichtung von Betriebsmitteln
  • Problemlösung im Störfall und Qualitätsmanagement
  • Führung und Weiterbildung der Mitarbeiter/-innen unter Berücksichtung rechtlicher und soziologischer Grundsätze sowie die Ausbildung der Auszubildenden
  • Gewährleistung des reibungslosen und termingerechten Ablaufs der Produktion unter Berücksichtigung kostenrelevanter Gesichtspunkte sowie Sicherung der Produktqualität
  • Verantwortung für Arbeitssicherheit und Umweltschutz


Prüfungsfächer/-anforderungen

1. Fachrichtungsübergreifender Teil

  • Grundlagen für kostenbewusstes Handeln
  • Grundlagen für rechtsbewusstes Handeln
  • Grundlagen für die Zusammenarbeit im Betrieb

2. Fachrichtungsspezifischer Teil

  • Mathematische und naturwissenschaftliche Grundlagen
  • Technologie der Werk- und Hilfsstoffe
  • Betriebstechnik
  • Produktionstechnik (Schwerpunkt optional: Kunststoffverarbeitung, Kunststoffbearbeitung oder Kautschukverarbeitung)

3. Berufs- und arbeitspädagogischer Teil

Die erfolgreich abgelegte Prüfung gemäß der Ausbildereignungsverordnung gilt als Beleg der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikation. Spätestens vor Beginn der letzten Prüfungsleistung ist dieser Nachweis zu erbringen.


Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk zugeordnet werden kann und danach eine mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen gewerblich-technischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis oder
  • eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufspraxis

Informationen zum Zulassungsprozess oder zum Anmeldeverfahren erhalten Sie hier.

Anmeldefristen

Frühjahr: 31.01. des Jahres
Herbst: 31.07. des Jahres

Die Industrie- und Handelskammer bietet nur die Prüfung an. Informationen zu Lehrgängen/einer Vorbereitung erhalten Sie in der WIS Datenbank.