Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld


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33602 Bielefeld

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Geprüfte/-r Industriemeister/-in Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk

Zielgruppe

Fachkräfte in der Kunststoff- und Kautschukindustrie mit dem Ziel:

  • Erfüllung qualifizierter Aufgaben mit Personalverantwortung zur Aufrechterhaltung sowie zur Planung und Einrichtung von Betriebsmitteln
  • Problemlösung im Störfall und Qualitätsmanagement
  • Führung und Weiterbildung der Mitarbeiter/-innen unter Berücksichtigung rechtlicher und soziologischer Grundsätze sowie die Ausbildung der Auszubildenden
  • Gewährleistung des reibungslosen und termingerechten Ablaufs der Produktion unter Berücksichtigung kostenrelevanter Gesichtspunkte sowie Sicherung der Produktqualität
  • Verantwortung für Arbeitssicherheit und Umweltschutz


Prüfungsfächer/-anforderungen

1. Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen

Die erfolgreich abgelegte Prüfung gemäß der Ausbildereignungsverordnung gilt als Beleg der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen. Spätestens vor Beginn der letzten Prüfungsleistung ist dieser Nachweis zu erbringen.

2. Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen

  • Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
  • Anwenden von Methoden der Kommunikation, Information und Planung
  • Rechtsbewusstes Handeln
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Zusammenarbeit im Betrieb

3. Handlungsspezifische Qualifikationen

  • Handlungsbereich "Technik“
    a) Bearbeitungstechnik oder
    b) Verarbeitungstechnik oder
    c) Kautschuktechnik oder
    d) Faserverbundtechnik
  • Handlungsbereich "Organisation“
  • Handlungsbereich "Führung und Personal“


Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung

Prüfungsteil "Fachübergreifende Basisqualifikationen"

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Verfahrensmechaniker für Kunststoff- und Kautschuktechnik oder zur Verfahrens -
    mechanikerin für Kunststoff- und Kautschuktechnik oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens vierjährige Berufspraxis

Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen"

  • das Ablegen des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen", das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und
  • zusätzlich jeweils mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis 

Informationen zum Zulassungsprozess oder zum Anmeldeverfahren erhalten Sie hier.

Anmeldefristen

Frühjahr: 31.01. des Jahres
Herbst: 31.07. des Jahres

Stellen Sie bitte frühzeitig – mindestens 3 Wochen vor Anmeldeschluss zur Prüfung – Ihren Antrag zur Zulassungsüberprüfung, damit wir Ihre Prüfungsanmeldung fristgerecht verarbeiten können.

Die Industrie- und Handelskammer bietet nur die Prüfung an. Informationen zu Lehrgängen/einer Vorbereitung erhalten Sie in der WIS Datenbank.