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Bei den Industrie- und Handelskammern sind Einigungsstellen zur Beilegung von wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten nach dem UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) eingerichtet, die die Herbeiführung eines gütlichen Ausgleichs zwischen den Parteien herbeiführen sollen.
Das Verfahren vor der Einigungsstelle zeichnet sich aus durch
Die Einigungsstelle der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld wird von einem pensionierten Richter als ehrenamtlichem Vorsitzenden geleitet und ist mit zwei Unternehmern als Beisitzer besetzt. Die Geschäftsführung nimmt die IHK Bielefeld wahr. Pro Jahr werden rund 30 Anträge an diese Einrichtung gestellt. In der Regel geht es dabei um unterschiedliche Auffassungen im Hinblick auf Werbeaussagen und -maßnahmen.
Informationen zur Einigungsstelle können Sie unserem nebenstehenden Merkblatt entnehmen. Rechtsgrundlage für die Einigungsstelle ist die Verordnung über Einigungsstellen (EST Merkblatt 2). Informationen zum Verfahren der Einigungsstelle finden Sie in dem Leitfaden (EST Merkblatt 1).
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