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Bei den Industrie- und Handelskammern sind Einigungsstellen zur Beilegung von wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten nach dem UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) eingerichtet, die einen gütlichen Ausgleich zwischen den Parteien herbeiführen sollen.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2024 wurde unter Beteiligung der IHK Ostwestfalen, der IHK Nord Westfalen, der IHK Mittleres Ruhrgebiet, der IHK zu Dortmund sowie der IHK für Essen, Mühlheim an der Ruhr, Oberhausen zu Essen die Gemeinsame Gesetzliche Einigungsstelle begründet.
Die Gemeinsame Gesetzliche Einigungsstelle ist kammergebietsübergreifend tätig. Die Geschäftsführung obliegt der IHK Nord Westfalen. Die Sitzungen werden aufgrund der einfacheren Erreichbarkeit voraussichtlich überwiegend in Gelsenkirchen stattfinden, können - bei entsprechender Aktenlage - aber auch in den Räumen jeder der beteiligten IHKs abgehalten werden. Die Einigungsstelle ist besetzt mit einem Vorsitzenden, der die Befähigung zum Richteramt haben muss und im Wettbewerbsrecht erfahren sein soll sowie mit zwei beisitzenden Personen. Dies sind in der Regel sachverständige Unternehmer.
Das Verfahren vor der Einigungsstelle zeichnet sich aus durch
Kontakt:
Gemeinsame Gesetzliche Einigungsstelle zur Beilegung von bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten
c/o IHK Nord Westfalen
Sentmaringer Weg 61
48151 Münster
Telefon 0251 707-244
Telefax 0251 707-498
Weitere Infos erhalten Sie hier.
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