Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld


Elsa-Brändström-Str. 1-3
33602 Bielefeld

Tel.: 0521 554-0
Fax.: 0521 554-444
E-Mail: info@ostwestfalen.ihk.de


.: 08 - 17 | : 08 - 15

Paderborn + Höxter


Stedener Feld 14
33104 Paderborn

Tel.: 05251 1559-0
Fax.: 05251 1559-31


: 08 - 17 | : 08 - 15

Minden


Simeonsplatz
32427 Minden

Tel.: 0571 38538-0
Fax.: 0571 38538-15


: 08 - 17 | : 08 - 15

  • Newsletter Icon
  • Telefon Icon
Vereinigtes Königreich / UK: Zollabwicklung und Logistik
Großbritannien
Aktuelle News rund um den Brexit

Zoll │ Warenverkehr

Die Übergangsfrist für die CE-Kennzeichnung wird nochmals verlängert: Bis zum 31. Dezember 2024 können Unternehmen die CE-Kennzeichnung auf dem britischen Markt verwenden. Wichtig zu beachten ist, dass für folgende Produktgruppen separate Regelungen gelten: Medizinprodukte, Bauprodukte, Seilbahnen, transportable Druckgeräte, Bahnprodukte, Schiffausrüstung.

Der britische Zoll HMRC hat angekündigt, sein altes System für die elektronische Abgabe von Zollanmeldungen „CHIEF“ in den kommenden Monaten abzuschalten. Künftig sollen Zollanmeldungen nur noch ausschließlich in der neuen IT-Anwendung „Customs Declaration Service“ (CDS) erfolgen können.

In einem ersten Schritt soll CHIEF für Einfuhrvorgänge abgeschaltet werden. Ab dem 1. Oktober 2022 sollen dann sämtliche Einfuhrzollanmeldungen ausschließlich über CDS erfolgen.

In einem zweiten Schritt soll Chief für Ausfuhrvorgänge abgeschaltet werden. Ab dem 1. April 2023 sollen dann auch alle Ausfuhrzollanmeldungen ausschließlich über CDS erfolgen.

Bislang laufen beide Systeme parallel.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website von HMRC (LINK) sowie in der beiliegenden Übersicht (Anlage 1). In der Übersicht sind zahlreiche Links u.a. zu beispielhaften Einfuhrzollanmeldungen enthalten (LINK).

Anlage 1

Die britische Regierung hat am 28. April 2022 die erneute Verschiebung von noch ausstehenden Zollmaßnahmen bei der Einfuhr bekannt gegeben. Statt wie bisher geplant zum 1. Juli 2022 sollen die bislang noch nicht umgesetzten Maßnahmen jetzt erst Ende 2023 in Kraft treten. Offiziell begründet die britische Regierung die erneute Verschiebung mit der Absicht, britische Unternehmen und Verbraucher mit Blick auf deutlich gestiegene Energiepreise sowie auf Lieferkettenprobleme im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und dem russischen Angriff auf die Ukraine vorerst nicht zusätzlich zu belasten. Nach eigenen Angaben erspare die erneute Verschiebung britischen Importeuren Zusatzkosten von 1 Milliarde Pfund pro Jahr.

Damit wird es vorerst keine Änderungen im Vergleich zur heutigen Einfuhrpraxis geben!

Entgegen der bisherigen Anforderungen hat die britischen Zollverwaltung klargestellt, dass bei Einfuhrzollanmeldungen zwecks Nutzung der im Handels- und Kooperationsabkommen (TCA) zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich vereinbarten Präferenzzölle ausschließlich der Ländercode "EU" bzw. "Europäische Union" angewendet werden sollte – s. Meldung des britischen Zolls in einer Pressemitteilung vom 2. März 2022 .

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Europäischen Kommission.

Ab dem 1. April 2022 müssen deutsche Unternehmen, die mehr als 10 Tonnen Kunststoffverpackungen über einen Zeitraum von 12 Monaten in das Vereinigte Königreich importieren, mit der britischen Kunststoffverpackungssteuer („Plastiksteuer“) rechnen. Die AHK London hat ein Informationsblatt für deutsche Unternehmen erstellt. Das Merkblatt wird bei Bedarf weiter ergänzt und aktualisiert.

UK Plastic Packing Tax

Im September 2021 hatte das Vereinigte Königreich zum zweiten Mal das Datum für den Start seiner Zollkontrollen für Einfuhren aus der EU verschoben. Der neue Zeitplan wurde nun am 18.11.2021 auch im offiziellen Dokument „Border Operating Modell (BOM)“ ergänzt. Im Folgenden finden Sie einen Auszug aus dem aktuellen BOM-Zeitplan.

Der überarbeitete Zeitplan sieht die Einführung folgender Maßnahmen vor:

1.1.2022: Vollständige Zollanmeldungen und Kontrollen

1.1.2022: Voranmeldung von Waren, die veterinär- oder pflanzenschutzrechtlichen Bestimmungen unterliegen (SPS-Waren)

1.7.2022: Sicherheitserklärungen (ESumA) für Einfuhren

1.7.2022: Bescheinigungs- und Warenkontrollen für:

  • alle verbleibenden regulierten tierischen Nebenprodukte
  • alle regulierten Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse
  • sämtliches Fleisch und Fleischerzeugnisse
  • alle übrigen risikobehafteten Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs

1.7.2022: Verlagerung der Einfuhrkontrollen von Pflanzen und pflanzlichen Erzeugnissen mit hoher Priorität vom Bestimmungsort auf ausgewiesene Grenzkontrollstellen (Border Control Posts, BCP)

1.7.2022: Einfuhrkontrollen von lebenden Tieren finden an ausgewiesenen Grenzkontrollstellen (Ausnahmen siehe BOM-Dokument S. 9.).

1.9.2022: Bescheinigungen und Warenkontrollen für alle Molkereiprodukte

1.11.2022: Bescheinigungen und Warenkontrollen für alle übrigen regulierten Produkte tierischen Ursprungs, einschließlich zusammengesetzter Produkte und Fischprodukte.

Mit dem Austritt aus der Europäischen Union hat das Vereinigte Königreich auch den EU-Binnenmarkt verlassen. Für viele exportierende Unternehmen ohne Niederlassung in Großbritannien hat das die Konsequenz, dass sie eine verantwortliche Person (Authorised Representative / Responsible Person) mit Sitz in Großbritannien benennen müssen.

Betroffen sind beispielsweise Unternehmen aus den Bereichen Chemie, Kosmetik und Medizintechnik. Auch für bestimmte Produkte, die mit dem neuen UKCA-Label gekennzeichnet werden müssen, ist die Benennung eines Vertreters vorgeschrieben.

Um die Suche nach einem Dienstleister, der als Bevollmächtigter in Großbritannien agieren kann, zu vereinfachen, hat die AHK Großbritannien eine Liste mit Anbietern zusammengestellt.  Die Liste wird regelmäßig aktualisiert und ist auf der Internetseite der AHK Großbritannien unter der Rubrik Brexit FAQ abrufbar.

29. März 2021 | Der französische Zoll hat eine Guideline zur korrekten Anwendung der Transitverfahren T1 und T2 im Rahmen des französischen Smart Border Prozesses veröffentlicht. Erläutert werden sowohl die Transitverfahren von Frankreich nach/durch das Vereinigte Königreich als auch umgekehrt, vom Vereinigten Königreich nach/durch Frankreich.

Guideline Transitverfahren (ENG)

Guideline Transitverfahren (FR)

Zur Unterstützung von EU-Unternehmen, die aus dem Vereinigten Königreich importieren und in das Vereinigte Königreich exportieren, hat die EU-Kommission ausführliche Leitlinien zur Präferenzbehandlung, zum Ursprung und zu den Zollverfahren im Rahmen der neuen Beziehungen zum Vereinigten Königreich erarbeitet.

Die Leitfäden sollen nach Aussage der EU fortlaufend aktualisiert werden.

Ursprungsregeln des Handelsabkommens zwischen EU und VK

Einige Speditionen und KEP-Dienstleister fordern im Zusammenhang mit der Beförderung und Zollabwicklung von Exporten ins Vereinigten Königreich von deutschen Unternehmen, ihre EORI-Nummer in Rechnungen anzugeben. Hierzu weist die IHK-Organisation auf Folgendes hin: Rechnungen in das Vereinigte Königreich unterliegen keinen besonderen Formvorschriften. Sie können so ausgestellt werden, wie Rechnungen in andere Drittländer auch (beispielsweise in die Schweiz). Da es sich um eine Nettorechnung handelt, muss eine Begründung dafür enthalten sein, sinngemäß wäre das der Vermerk „steuerfreie Ausfuhrlieferung“. Eine Unterschrift ist nicht erforderlich, auch nicht, falls eine Erklärung zum Ursprung darauf abgegeben wird. Es gibt keine Vorgaben zu einer bestimmten Anzahl von Kopien. Die EORI des GB-Importeurs kann, muss aber nicht auf der Rechnung enthalten sein. Diese Information kann genauso formlos über das Versandavis mitgeteilt werden. Die Angabe der EORI-Nummer des DE-Exporteurs ist zollrechtlich nicht vorgeschrieben! Sie sollte daher nicht ohne weiteres auf der Rechnung genannt werden, u.a. um etwaigen Missbrauch durch Dritte vorzubeugen (z.B. Zollanmeldungen durch Dritte auf diese EORI-Nummer ohne Kenntnis des EORI-Inhabers).

Der Zoll hat am 1. Februar 2021die Vorschriften zum neuen „Zoll-Abkommen“ aktualisiert.

Vereinigtes Königreiche - Warenursprung und Präferenzen

Die Regierung hat den kostenlosen Trader Support Service eingeführt, der Unternehmen und Händlern hilft, sich auf die Änderungen vorzubereiten, die sich auf Ihr Unternehmen auswirken, wenn Sie Waren nach und aus Nordirland transportieren.

Nordirland - Trader Support Service

Großbritannien ist nun grundsätzlich mit allen umsatzsteuerlichen Konsequenzen Drittland im Sinne des § 1 Abs. 2a Satz 3 Umsatzsteuergesetz (UStG). Dies hat erhebliche Auswirkungen auf den grenzüberschreitenden Warenverkehr. Insbesondere auf dem Gebiet des OnlineHandels und bei Direktlieferungen von Sendungen mit einem Warenwert unter 135 Pfund sind Besonderheiten bei der umsatzsteuerlichen Behandlung zu beachten. Die Deutsch-Britische Auslandshandelskammer (AHK) hat die Regeln in einem Merkblatt zusammengestellt.

Merkbaltt - Umsatzsteuer Großbritannien

Das Handels- und Kooperationsabkommen (Trade and Cooperation Agreement, TCA) wird seit dem 1. Januar 2021 vorläufig angewendet und enthält besondere Regeln für den Warenverkehr zwischen der EU und GB. Die wesentlichen Punkte zu den präferenziellen Verfahrens- und Ursprungsregeln hat die Zollverwaltung in einem Merkblatt zusammengestellt. Für Ursprungserzeugnisse einer Vertragspartei kann in der anderen Vertragspartei eine Zollpräferenzbehandlung in Anspruch genommen werden. Bei der Ausfuhr aus der EU ist eine Erklärung zum Ursprung vorgesehen, die bei einem Warenwert von 6.000 Euro nur von einem registrierten Ausführer (REX) abgegeben werden kann. Die Zollverwaltung stellt auch zum REX ein aktualisiertes Merkblatt online zur Verfügung.

Vereinigtes Königreich - Handelsabkommen

Die britische Regierung hat Hinweise zum Umgang beim Im- und Export von mehrfach verwendbaren Verpackungen („reusable packaging“) veröffentlicht. Demnach können diese elektronisch angemeldet werden, oder – soweit möglich – vor Ort registriert werden. Wiederverwendbare Verpackungen sind Verpackungen, die dazu bestimmt sind, empfindliche Gegenstände vor Transportschäden zu schützen und nicht für den Wiederverkauf bestimmt sind. Dazu gehören Kunststoff- oder Metallkäfige, Kisten oder Rahmen.

Informationen zur wiederverwendbaren Verpackung

Für den Versand von Päckchen und Paketen gelten seit Jahresbeginn höhere Preise. Wer etwas auf die Insel schicken möchte oder von dort etwas bestellt, muss nun einiges beachten.

Ob online shoppen oder Freunden schnell ein Päckchen schicken: Der Brexit hat Auswirkungen auch auf den Versand von Päckchen und Paketen.

Seit Jahresbeginn gelten neue Preise. Beim DHL z. B. kostet der Versand eines Pakets mit einem Gewicht bis zu 5 Kilogramm in der Filiale nun 29,99 Euro – in alle anderen EU-Länder sind es in dieser Kategorie 17,99 Euro.

Und, es muss je nach Versand eine Zollerklärung oder Handelsrechnung beigefügt werden. Auf diese gehören etwa Beschreibung und Wert der zu versendenden Ware.

Auf der Website von DHL finden Sie eine Anleitung.

Aber auch Pakete und Päckchen aus Großbritannien nach Deutschland sind mit dem Jahreswechsel zollpflichtig geworden. Das als Geschenk verschickte Paket von der Tante aus England bleibt abgabefrei – solange es nicht einen Wert von 45 Euro übersteigt. Auch kleinere Online-Bestellungen mit einem Warenwert von bis zu 22 Euro können generell ohne Abgaben eingeführt werden. Wird dieser Wert überstiegen, kommen Einfuhrumsatzsteuer, Verbrauchsteuer und gegebenenfalls eine Zollgebühr hinzu.

Quelle: Welt

Die Ursprungssystematik und -regeln folgen denen bisheriger Freihandelsabkommen. Voraussetzung zur Gewährung der Zollfreiheit ist, dass die Ware entweder vollständig im Wirtschaftsraum der EU oder des VK gewonnen oder hergestellt wurde oder die produktspezifischen Ursprungsregeln erfüllt. Diese sind häufig der Positionswechsel (Change of Tariff Heading CTH) oder/und Wertschöpfungsregeln (häufig 50 Prozent).

Die produktspezifischen Ursprungsregeln im Abkommen

finden Sie unter ANNEX ORIG2. Die Ursprungsregelungen orientieren sich inhaltlich stark am Abkommen der EU mit Japan, sie sind insgesamt recht großzügig.

Die britische Regierung veröffentlicht auf ihrer Homepage eine Checkliste der benötigten Zolldokumente.

Zolldokumente

Die britische Agentur für Lebensmittelstandards informiert über Änderungen.

UK transition - Food Standards

Die europäische Chemieagentur informiert ausführlich rund um den Brexit und seine Auswirkungen auf die Chemiebranche.

REACH, CLP, BPR,PIC and POPs

Dieses Merkblatt soll Ihnen einen Überblick über die ab dem 1. Januar 2021 geltenden exportkontrollrechtlichen Vorschriften im Zusammenhang mit dem Vereinigten Königreich geben.

Bitte beachten Sie auch die Sonderregelungen für Lieferungen nach Nordirland in Abschnitt 6 dieses Merkblatts.

Download Merkblatt BAFA Exportkontrolle

Die British Woodworking Federation (BWF) macht ihre Mitglieder darauf aufmerksam, dass am 1. Januar 2021 die EUTR in Großbritannien durch die UK Timber Regulation UKTR ersetzt wird. Mit dem Vollzug des Brexit tritt für England, Wales und Schottland ihr Pendant für Großbritannien, die UKTR, in Kraft. Nordirland verbleibt im Geltungsbereich der EUTR, wie in einem Sonderprotokoll geregelt wurde.

Die britische Holzverordnung und das britische FLEGT gelten ab dem 1. Januar 2021 in Großbritannien. Nach diesen Vorschriften müssen Sie noch eine sorgfältige Prüfung durchführen, um zu bestätigen, dass Holz legal geerntet wird.

UK Timber Regulations - Homepage der britischen Regierung

Die britische Regierung weist außerdem darauf hin, dass ab 1. Januar 2021 alle Holzverpackungen aus der EU kommend die Anforderungen des ISPM 15 erfüllen müssen. Auch britische Exporteure müssen den ISPM 15 für den Export in die EU einhalten.

Holzverpackung für den Warenversand nach und aus UK

Die Bestimmungen berücksichtigen u.a. Regelungen, die im Austrittsabkommen für Nordirland getroffen wurden („Protokoll zu Irland und Nordirland“). Nordirland bleibt Teil des Zollgebiets des Vereinigten Königreichs, es wird jedoch so behandelt, als ob es zum Zollgebiet der Europäischen Union gehören würde. Hieraus ergeben sich verschiedene Anpassungsbedarfe, u.a. bei der Verwendung von GEO-Codes.

Um nach dem Ende der Übergangsphase zwischen Nordirland und dem Vereinigten Königreich unterscheiden zu können, wurden im TARIC neben „GB“ zwei neue Ländercodierungen eingeführt.

-          „XI“ Vereinigtes Königreich (Nordirland).

-          „XU“ Vereinigtes Königreich (Vereinigtes Königreich ohne Nordirland).

In Zollanmeldungen, Zollmitteilungen und Nachweisen zum Unionsstatus bleibt der Ländercode „GB“ (Vereinigtes Königreich) erhalten. Er bezieht sich „je nach Kontext“ entweder auf das gesamte Gebiet des Vereinigten Königreichs oder auf das gesamte Gebiet des Vereinigten Königreichs ohne Nordirland. Lediglich in bestimmten Fällen wird der nordirlandspezifische Code „XI“ verwendet werden, z.B. bei der Angabe der Zollausgangsstelle, sofern diese in Nordirland liegt.

Einen detaillierten Überblick, wann „GB“ und wann „XI“ anzugeben ist, gibt der Leitfaden der EU-Kommission „Use of GB- and XI-codes“ - Download

Der Code „XU“ kommt in Zollanmeldungen, Zollmitteilungen und Nachweisen zum Unionsstatus dagegen nicht zum Einsatz.

Da Nordirland im Zollgebiet der EU verbleibt, müssen Warenverkehre mit Nordirland ab dem 01. Januar 2021 zur Intrahandelsstatistik gemeldet werden (keine Zollanmeldung!). Anzugeben ist „XI“. Auf der Website von destatis.de steht gegenwärtig neben „XI“ noch „XU“. Auf Hinweis des DIHK wird destatis dies in den nächsten Tagen korrigieren. Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen mit Ziel/Start „Nordirland“ ist von Unternehmen in der Intrastatmeldung bei „Bestimmungsmitgliedstaat“/ „Versendungsmitgliedstaat“ (Feld 8a) ausschließlich „XI“ anzugeben. Bei „Ursprungsland“ (Feld 14) ist, falls möglich, das Ursprungsland anzugeben und zwar auf Grundlage des nichtpräferenziellen Ursprungs. Dieser Ursprung lautet im Falle Nordirlands weiterhin „GB“

Mit dem Ende der Übergangsphase gilt für Einfuhren in das Vereinigte Königreich nicht mehr der Gemeinsame EU-Zolltarif, sondern der neue, sogenannte UK Global Tariff (UKGT).

Die Zollsätze gelten für alle Drittstaaten, mit denen das Vereinigte Königreich kein Freihandelsabkommen abgeschlossen hat. Sollten die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich scheitern, gelten die Zollsätze somit auch für Waren aus der EU.

Der neue Zolltarif unterscheidet sich vom EU-Zolltarif, der bisher auch im Vereinigten Königreich gilt:

  • Die durchschnittlichen Zollsätze des UKGT sind geringer als die Zollsätze des EU-Zolltarifs; 
  • Zahlreiche Zölle werden auf null gesetzt (beispielsweise Rohre aus Kupferlegierungen, Schrauben, Spülmaschinen oder Weihnachtsbäume, LED-Lampen);
  • Zollsätze, die im EU-Zolltarif bisher geringer als 2 Prozent betragen, werden abgeschafft.
  • Die Meursing-Zusatzcodes werden abgeschafft

Um die britische Industrie zu schützen, werden Zölle auf landwirtschaftliche und Fischereiprodukte, PKW und Waren aus Keramik beibehalten.

Online Tariff Tool der britischen Regierung - Link

Waren, die vor dem Austritt aus der EU in das Vereinigten Königreich geliefert wurden und nach dem Austrittsdatum in das EU-Zollgebiet zurückgeliefert werden, können nur dann wieder zollfrei in die EU eingeführt werden, wenn ein Nachweis über die „Rückwareneigenschaft“ erbracht werden kann. Da bei Warenverkehren innerhalb der EU ein solcher Nachweise in der Regel nicht vorliegt, ist für eine evtl. zollfreie (Wieder-) Einfuhr Folgendes zu beachten – s. http://www.zoll.de - Suchbegriff: Atlas 1855/19

Das Verfahren für den Import von Waren aus der EU wird sich ändern. Unternehmen in Großbritannien (England, Wales, Schottland) müssen die folgenden Maßnahmen durchführen, um ab dem 1. Januar 2021 weiterhin aus EU-Ländern importieren zu können.

In den kommenden Wochen werden weitere Leitlinien für den Transport von Waren nach, aus und durch Nordirland hinzugefügt.

Die britische Regierung informiert - Link

Das Verfahren für den Export von Waren in die EU wird sich ändern. Unternehmen in Großbritannien (England, Wales, Schottland) müssen die folgenden Maßnahmen durchführen, um ab dem 1. Januar 2021 weiterhin in EU-Länder exportieren zu können.

In den kommenden Wochen werden weitere Leitlinien für den Transport von Waren nach, aus und durch Nordirland hinzugefügt.

Die britische Regierung informiert - Link

Mitarbeiterentsendung in das Vereinigte Königreich

Auf unserer Homepage "Mitarbeitende ins Ausland senden" haben wir umfangreiche Informationen zum Thema Mitarbeiterendsendung in das Vereinigte Königreich" für Sie zusammengestellt.

Dienstreise Vereinigtes Königreich - bitte nach unten scrollen

Transport | Logistik

Die britische Regierung informiert, dass internationalen Fahrer von LKWs über 7,5 Tonnen, die auf dem Weg nach Europa in die Grafschaft Kent einreisen, ab dem 1. Januar die Kent Access Permit benötigen. 

Was ist die Kent Access Permit? Die Kent Access Permit ist ein Zertifikat für Fahrer, die internationale Transportaufgaben von Großbritannien nach Europa ausführen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Fahrer die erforderlichen Unterlagen für die Einreise in die EU bereits ausgefüllt haben, bevor sie überhaupt nach Kent einreisen. Es wird digital an Fahrer ausgegeben.

Wer benötigt die Kent Access Permit? Alle Lkw-Fahrer (sowohl britische als auch nicht britische Fahrer), die internationale Transportaufgaben ausführen und über die Grafschaft Kent nach Europa fahren, um den Kanal zu überqueren.

LKW-Fahrer, die Inlandsreisen unternehmen, die in Kent beginnen, durchfahren oder enden, benötigen KEINE KAP.

Check an HGV is ready to cross the border 

 

Die Brexit-Lösung der niederländischen Häfen

Ab dem 1. Januar 2021 beginnt Ihr Transport aus und nach Großbritannien immer mit einer Zollanmeldung. Ist dies erledigt, melden Sie die Zolldokumente über Portbase digital bei den Terminals an. Bei allen Fährterminals und den meisten Shortsea-Terminals ist diese Voranmeldung Pflicht. Andernfalls bekommt Ihre Ladung keinen Zugang. Sprechen Sie in Ihrer Logistikkette also gut ab, wer was erledigt. In 5 einfachen Schritten stellen Sie auch im Jahr 2021 einen schnellen Transport über die niederländischen Häfen sicher.

Ausführliche Informationen auf der Spezial-Homepage der niederländischen Häfen - Link

Über den „Eurotunnel Border Pass“ werden Informationen, die für einen Grenzübertritt benötigt werden, zwischen dem Spediteur und Eurotunnel sowie zwischen Eurotunnel und den Grenzbehörden ausgetauscht. Lkw-Fahrer müssen bei ihrer Ankunft an der Grenze keine Dokumente vorlegen geschweige denn das Fahrerhaus verlassen.

Es können alle Informationen gespeichert werden, die einem Lkw den Grenzübertritt nach dem 1. Januar 2021 erleichtern: Zollerklärungen für transportierte Güter, gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Bescheinigungen sowie die Zulassungsnummer des Fahrzeugs - und das alles so, dass es von britischen wie französischen Behörden gleichermaßen akzeptiert wird. 

Sobald der Lkw am Eurotunnel ankommt, fährt er in einen „Pit-Stop“, wo sein Kennzeichen automatisch erfasst wird, anschließend wird seine Durchfahrt mit ordnungsgemäßen Dokumenten bestätigt. Unabhängig davon, ob ein Handelsabkommen zwischen der EU und Großbritannien geschlossen wird, gibt es im neuen Jahr Grenzkontrollen für den Warenverkehr.

Weitere Informationen - Download

Die britische Regierung hat ein Brexit-Handbuch für den Straßengütertransport veröffentlicht. Darin sind die wichtigsten Regeln zusammengefasst, die für den Sektor ab Januar im Warenverkehr zwischen Großbritannien und der Europäischen Union (EU) gelten werden. Das Handbuch soll ständig aktualisiert werden - Link

The Border with the European Union - Download

Allgemein│ Recht | Steuern

Laut einem White Paper des Energieministeriums ist der britische Emissionshandel zu Beginn des Jahres 2021 an den Start gegangen, welches sich am bestehenden EU ETS orientiere. Der lineare Reduktionsfaktor soll hingegen über den im EU ETS bestehenden hinausgehen. Erwogen wird auch eine Ausweitung auf Sektoren, die vom EU ETS aktuell nicht erfasst würden. Dadurch könnten künftig deutsche Unternehmen im UK dem britischen Emissionshandel unterliegen, obwohl sie in Deutschland nicht vom EU ETS erfasst werden.

Der britische Emissionshandel

Der deutsche Zoll informiert über die Beförderung verbrauchssteuerpflichtiger Waren in das UK bzw. aus dem UK. Die Meldung beinhaltet insbesondere Hinweise zur mehrstufigen Abwicklung offener EMCS-Vorgänge innerhalb des IT-Verfahrens EMCS, zur Abwicklung von offenen EMCS-Vorgängen mit UK bis spätestens 31. Mai 2021 sowie zur Eröffnung von EMCS-Vorgängen mit Nordirland seit 1. Januar 2021.

EMCS-Info

Mit dem Ende der Übergangsphase entfällt auch die britische Bindung an das europäische Vergaberecht. Erhebliche materielle Rechtsänderungen wird es allerdings nicht geben, weil die geltenden, auf EU-Recht basierenden Regelungen, durch den EU Withdrawal Act 2018 im britischen Recht „konserviert“ wurden. Kleinere Änderungen waren allerdings doch erforderlich, um das Recht an die aktuelle Situation anzupassen. So entfällt künftig die Pflicht, öffentliche Aufträge im EU-Amtsblatt auszuschreiben.

Pflichtig wird stattdessen die Ausschreibung im britischen „Find a Tender“ - Dienst.

Für bereits laufende Vergabeverfahren gelten gemäß Artikel 76 des Austrittsabkommens bis zu deren Abschluss allerdings noch die europäischen Regeln - einschließlich der Veröffentlichungspflichten im Amtsblatt. Ein Verfahrensabschluss liegt erst dann vor, wenn die Vergabe des Auftrages bekanntgegeben ist oder, wenn eine solche Bekanntgabe nicht erforderlich ist, der entsprechende Vertrag abgeschlossen wurde. Auch eventuelle Nachprüfungsverfahren unterliegen in diesen Fällen noch den Regelungen des europäischen Rechts.  

Informationsseite der britischen Regierung zu Vergabeverfahren ab dem 1. Januar 2021

Im Hinblick auf den am 31. Oktober 2019 anstehenden Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Gemeinschaft hat die britische Regierung Informationen zu den Auswirkungen auf die Rechte des geistigen Eigentums zusammengestellt.

Check if you need permission to sell someone's intellectual property in the EEA, if you've already sold it in the UK
You may not be able to export your intellectual property protected products from the UK to the EEA without the right permission. Read the guidance: Brexit and exhaustion of intellectual property rights

Disclose your designs before 31 October if you want unregistered protection in the UK and EU
If you do not do this before 31 October, you’ll only have protection where you first showed your design, either the UK or the EU. Read the guidance: Changes to registered design, design rights and international design and trade mark law if the UK leaves the EU without a deal

Es ist wichtig, dass die Unternehmen noch vor dem Brexit tätig werden. Die Bundesregierung hatte deshalb ein Gesetz auf den Weg gebracht, das Firmen nach britischem Recht die Niederlassungsfreiheit in Deutschland auch nach dem EU-Austritt Großbritanniens sichert. Dieses Gesetz ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten.

Details hier auf der Homepage der Bundesregierung

Mit dem EU-Austritt Großbritanniens entfällt die Nutzung einer EU-Endung bei der Internet-Adresse für Unternehmen mit Sitz in UK. Betroffene Unternehmen haben bis Ende Mai Zeit, eine Postadresse innerhalb der EU anzugeben, da ihre Domain sonst anderweitig vergeben werden wird.

Details Register Eurid