Elsa-Brändström-Str. 1-3
		 		  	33602 Bielefeld
		 		  	
		 		  	Tel.: 0521 554-0
		 		  	Fax.: 0521 554-444
		 		  	E-Mail: info@ostwestfalen.ihk.de
		 		  	
		 		  	
		 		  	.: 08 - 17  | : 08 - 15 
	 		  	
	 		  		
		 		  	Stedener Feld 14
		 		  	33104 Paderborn
		 		  	
		 		  	Tel.: 05251 1559-0
		 		  	Fax.: 05251 1559-31
		 		  	
		 		  	
		 		  	: 08 - 17  | : 08 - 15 
	 		  	
	 		  		
		 		  	Simeonsplatz
		 		  	32427 Minden
		 		  	
		 		  	Tel.: 0571 38538-0
		 		  	Fax.: 0571 38538-15
		 		  	
		 		  	
		 		  	: 08 - 17  | : 08 - 15 
	 		  	
| Erstschulung | ||
| Basiskurs (Stück- und Schüttgutbeförderung) für alle schulungspflichtigen Fahrzeugführer 19 UE + Prüfung | ||
| + | + | + | 
| Aufbaukurs Tank (Tankbeförderung) 13 UE + Prüfung | Aufbaukurs Klasse 1 (explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff) 8 UE + Prüfung | Aufbaukurs Klasse 7 (radioaktive Stoffe) 8 UE + Prüfung | 
Besteht aus einem Kurs für alle schulungspflichtigen Fahrzeugführer
12 UE + Prüfung
UE = Unterrichtseinheit á 45 Minuten
| Welche Schulung muss abgelegt werden? | Welche Schulung wird benötigt? | 
| Stück- und Schüttguttransporte Wenn Fahrer gefährliche Güter transportieren und die | Basiskurs | 
Fahrzeugführer, die gefährliche Güter auf der Straße transportieren, müssen gemäß Kapitel 8.2 des Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) im Besitz eines Gefahrgutführerscheins (ADR-Bescheinigung) sein.
Für folgende Transporte müssen Gefahrgutfahrer im Besitz einer ADR-Bescheinigung sein:
1. Stück- und Schüttguttransporte
2. Tanktransporte
Die ADR-Bescheinigung wird von der Industrie- und Handelskammer mit einer Gültigkeit von 5 Jahren ausgestellt und gilt in allen ADR-Vertragsstaaten, wenn der Fahrer eine Schulung bei einem von der IHK anerkannten Lehrgangsveranstalter besucht und anschließend eine von der IHK durchgeführte Prüfung bestanden hat. Die Bescheinigung wird erneuert, wenn der Teilnehmer, ein Jahr vor Ablauf der Bescheinigung eine Auffrischungsschulung besucht und eine Prüfung absolviert.
Mit nachfolgendem Link können Sie sich zur ADR-Wiederholungsprüfung anmelden. Bitte beachten Sie, dass ohne erneute Lehrgangsteilnahme nur eine Wiederholungsprüfung möglich ist.
Anmeldung zur Wiederholungsprüfung