Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld


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Geprüfte/-r Meister/-in für Kraftverkehr

Zielgruppe

Fachkräfte aus den Bereichen des Personen- und Güterverkehrs mit dem Ziel, als Führungskraft organisatorische sowie Sachaufgaben wahrzunehmen, wie zum Beispiel:

  • Planen, Steuern und Überwachen des Einsatzes sowie der Instandhaltung von Fahrzeugen und Betriebsmitteln
  • Gewährleisten der Einsatzfähigkeit und Beschaffung technischer Ressourcen
  • Steuern der Kostenentwicklung, Mitwirken bei Controlling, Personalplanung und Personaleinsatz
  • Mitarbeiterführung und Übernahme von Ausbildungsverantwortung
  • Umsetzen von Qualitätszielen und Fördern der Kundenzufriedenheit
  • Gewährleistung der Einhaltung von Vorschriften der Arbeitssicherheit, des Arbeits- und Gesundheitsschutzes


Prüfungsfächer/-anforderungen

1. Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen

Die erfolgreich abgelegte Prüfung gemäß der Ausbildereignungsverordnung gilt als Beleg der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationenen. Spätestens vor Beginn der letzten Prüfungsleistung ist dieser Nachweis zu erbringen.

2. Grundlegende Qualifikationen

  • Anwenden von Methoden der Kommunikation, Information und Planung
  • Rechtsbewusstes Handeln
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Zusammenarbeit im Betrieb

3. Handlungsspezifische Qualifikationen

  • Handlungsbereich "Fuhrparktechnik und Fuhrparkmanagement"
  • Handlungsbereich "Organisation und Kommunikation" 
  • Handlungsbereich "Führung und Personal"


Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung

Prüfungsteil "Grundlegende Qualifikationen“

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in den anerkannten Ausbildungsberufen Berufskraftfahrer/-in oder Fachkraft im Fahrbetrieb oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens vierjährige Berufspraxis   

Prüfungsteil Handlungsspezifische Qualifikationen

  • das Ablegen des Prüfungsteils "Grundlegende Qualifikationen“, das nicht länger als 5 Jahre zurückliegt und
  • zusätzlich jeweils mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis      

Informationen zum Zulassungsprozess oder zum Anmeldeverfahren erhalten Sie hier.

Anmeldefristen

Frühjahr: 31.01. des Jahres
Herbst: 31.07. des Jahres

Stellen Sie bitte frühzeitig – mindestens 3 Wochen vor Anmeldeschluss zur Prüfung – Ihren Antrag zur Zulassungsüberprüfung, damit wir Ihre Prüfungsanmeldung fristgerecht verarbeiten können.

Die Industrie- und Handelskammer bietet nur die Prüfung an. Informationen zu Lehrgängen/einer Vorbereitung erhalten Sie in der WIS Datenbank.