Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld


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Geprüfte/r Medienfachwirt/in Print

Zielgruppe

Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen in der Medienwirtschaft, die die Aufgaben eines Geprüften Medienfachwirtes Print/einer Geprüften Medienfachwirtin Print selbstständig und eigenverantwortlich wahrnehmen, z.B.

  • Planen, Steuern, Durchführen und Kontrollieren der Printmedienproduktion auf der Basis technischer, betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Zusammenhänge sowie Organisieren und Weiterentwickeln technischer und betriebswirtschaftlicher Abläufe einschließlich des Qualitätsmanagements
  • Durchführen von Kundenberatungen, Erstellen von Marketingkonzepten und Kalkulationen sowie Konzeption und Organisation von Projekten


Prüfungsfächer/-anforderungen

Teil 1: Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen

  • Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung ist durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung auf der Grundlage der Ausbildereignungsverordnung nachzuweisen. Der Nachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.

Teil 2: Grundlegende Qualifikationen

  • Rechtsbewusstes Handeln
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
  • Zusammenarbeit im Betrieb

Teil 3: Handlungsspezifische Qualifikationen

  • Medienproduktion
    Produkte, Prozesse der Print- und Degitalmedienproduktion, Printmedienproduktion, Druckvorstufenprozesse, Printmedienkalkulation und Produktionsplanungssysteme
  • Führung und Organisation
    Personalmanagement, Marketing, Kosten- und Leistungsmanagement, Medienrechtliche Vorschriften


Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung

Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen"

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der Druck- und Medienwirtschaft zugeordnet werden kann oder 
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens vierjährige Berufspraxis

Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen"

  • die Ablegung des Prüfungsteils „Grundlegende Qualifikationen", die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und
  • zusätzlich zu den im Teil „Grundlegende Qualifikationen" jeweils genannten Praxiszeiten ein weiteres Jahr Berufspraxis

Die nachzuweisende Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Medienfachwirtes bzw. einer Geprüften Medienfachwirtin haben.

Informationen zum Zulassungsprozess oder zum Anmeldeverfahren erhalten Sie hier.

Anmeldefristen

Frühjahr: 05.01. des Jahres
Herbst: 05.07. des Jahres

Die Industrie- und Handelskammer bietet nur die Prüfung an. Informationen zu Lehrgängen/einer Vorbereitung erhalten Sie in der WIS Datenbank.