Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld


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Geprüfte/-r Medienfachwirt/-in / Bachelor Professional in Media

Zielgruppe

Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen in der Medienwirtschaft, die die Aufgaben eines/einer Geprüfte/-r Medienfachwirt/-in / Bachelor Professional in Media selbstständig und eigenverantwortlich wahrnehmen, z.B.

  • Planen, Steuern, Durchführen und Kontrollieren der Printmedienproduktion auf der Basis technischer, betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Zusammenhänge sowie Organisieren und Weiterentwickeln technischer und betriebswirtschaftlicher Abläufe einschließlich des Qualitätsmanagements
  • Durchführen von Kundenberatungen, Erstellen von Marketingkonzepten und Kalkulationen sowie Konzeption und Organisation von Projekten


Prüfungsfächer/-anforderungen

Teil 1: Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen

  • Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung ist durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung auf der Grundlage der Ausbildereignungsverordnung nachzuweisen. Der Nachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.

Teil 2: Grundlegende Qualifikationen

  • Rechtsbewusstes Handeln
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
  • Zusammenarbeit im Betrieb

Teil 3: Handlungsspezifische Qualifikationen

  • Medienproduktion
    Produkte, Prozesse der Print- und Degitalmedienproduktion, Printmedienproduktion, Druckvorstufenprozesse, Printmedienkalkulation und Produktionsplanungssysteme
  • Führung und Organisation
    Personalmanagement, Marketing, Kosten- und Leistungsmanagement, Medienrechtliche Vorschriften


Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung

Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen"

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der Druck- und Medienwirtschaft zugeordnet werden kann oder 
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens vierjährige Berufspraxis

Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen"

  • die Ablegung des Prüfungsteils „Grundlegende Qualifikationen", die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und
  • zusätzlich zu den im Teil „Grundlegende Qualifikationen" jeweils genannten Praxiszeiten ein weiteres Jahr Berufspraxis

Die nachzuweisende Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines/einer Geprüfte/-r Medienfachwirt/-in / Bachelor Professional in Media haben.

Informationen zum Zulassungsprozess oder zum Anmeldeverfahren erhalten Sie hier.

Anmeldefristen

Frühjahr: 05.01. des Jahres
Herbst: 05.07. des Jahres

Stellen Sie bitte frühzeitig – mindestens 3 Wochen vor Anmeldeschluss zur Prüfung – Ihren Antrag zur Zulassungsüberprüfung, damit wir Ihre Prüfungsanmeldung fristgerecht verarbeiten können.

Die Industrie- und Handelskammer bietet nur die Prüfung an. Informationen zu Lehrgängen/einer Vorbereitung erhalten Sie in der WIS Datenbank.