Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld


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Geprüfte/-r Industriemeister/-in Fachrichtung Papier- und Kunststoffverarbeitung

Zielgruppe

Fachkräfte in der verpackungstechnischen Papier- und Kunststoffverarbeitung mit dem Ziel:

  • Übernahme von qualifizierten Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben in Betrieben unterschiedlicher Größe und Branche
  • Mitgestaltung des technischen und organisatorischen Wandels
  • Steuerung und Überwachung von Produktions- und Arbeitsabläufen unter Berücksichtigung kostenrelevanter Gesichtspunkte sowie Sicherung der Produktqualität
  • Führung und Weiterbildung der Mitarbeiter/-innen unter Berücksichtigung rechtlicher und soziologischer Grundsätze sowie Ausbildung der Auszubildenden
  • Flexible Einstellung auf neue Methoden und Systeme in Produktion, Arbeitsorganisation, Organisationsentwicklung, Personalführung und -entwicklung


Prüfungsfächer/-anforderungen

1. Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen

Die erfolgreich abgelegte Prüfung gemäß der Ausbildereignungsverordnung gilt als Beleg der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen. Spätestens vor Beginn der letzten Prüfungsleistung ist dieser Nachweis zu erbringen.

2. Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen

  • Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
  • Anwenden von Methoden der Kommunikation, Information und Planung
  • Rechtsbewusstes Handeln
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Zusammenarbeit im Betrieb

3. Handlungsspezifische Qualifikationen

  • Handlungsbereich "Technologie der Papier- und Kunststoffverarbeitung"  
  • Handlungsbereich "Führung und Organisation" 
  • Handlungsbereich "Spezialisierungsgebiete"
    a) Flexible Packstoffe und Packmittel oder
    b) Biegesteife Packstoffe und Packmittel oder
    c) Briefumschläge und Versandtaschen oder
    d) Haft- und Selbstklebeetiketten oder
    e) Hartpapierwaren und Kombidosen


Voraussetzung für die Zulassung Prüfung

Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen"

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der Papier- und Kunststoff verarbeitenden Industrie zugeordnet werden kann oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis oder
  • eine mindestens vierjährige einschlägige Berufspraxis

Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen"

  • das Ablegen des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen", das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und
  • zusätzlich jeweils mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis 

Informationen zum Zulassungsprozess oder zum Anmeldeverfahren erhalten Sie hier.

Anmeldefristen

Frühjahr: 31.01. des Jahres
Herbst: 31.07. des Jahres

Stellen Sie bitte frühzeitig – mindestens 3 Wochen vor Anmeldeschluss zur Prüfung – Ihren Antrag zur Zulassungsüberprüfung, damit wir Ihre Prüfungsanmeldung fristgerecht verarbeiten können.

Die Industrie- und Handelskammer bietet nur die Prüfung an. Informationen zu Lehrgängen/einer Vorbereitung erhalten Sie in der WIS Datenbank.