Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld


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Geprüfte/r Bilanzbuchhalter/in/Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung

Zielgruppe

Mitarbeiter/-innen, die im Bereich des betrieblichen Finanz- und Rechnungswesens einer jeden Branche die Aufgaben eines Bilanzbuchhalters bzw. einer Bilanzbuchhalterin wahrnehmen, z.B.:

  • Gewährleisten der Organisation und Funktion des betrieblichen Finanz- und Rechnungswesens
  • Erstellen des Jahresabschlusses und Lageberichts nach nationalem Recht
  • Vergleich wesentlicher Regelungen der International Financial Reporting Standards und der International Accounting Standards mit entsprechenden nationalen Rechtsnormen
  • Umsetzen des Steuerrechts und der betrieblichen Steuerlehre
  • Erstellen einer Kosten- und Leistungsrechnung und zielorientierte Anwendung
  • Planung und Abwicklung finanzwirtschaftlicher Vorgänge
  • Auswertung und Interpretation des Zahlenwerks für Planungs- und Kontrollentscheidungen


Prüfungsfächer/-anforderungen

Die Prüfung erstreckt sich auf folgende Handlungsbereiche:

  1. Geschäftsvorfälle erfassen und nach Rechnungslegungsvorschriften zu Abschlüssen führen
  2. Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten
  3. Betriebliche Sachverhalte steuerlich darstellen
  4. Finanzmanagement des Unternehmens wahrnehmen, gestalten und überwachen
  5. Kosten- und Leistungsrechnung zielorientiert anwenden
  6. Ein internes Kontrollsystem sicherstellen
  7. Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sicherstellen


Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf von drei Jahren oder
  • einen der folgenden Abschlüsse:  
    a) einen anerkannten Fortbildungsabschluss als Fachwirt/-in oder Fachkaufmann/- frau gemäß Berufsbildungsgesetz
    b) einen Abschluss als staatlich gepr. Betriebswirt/-in 
    c) einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder Berufsakademie mit einer nachfolgenden mindestens einjährigen Berufspraxis oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.

Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zum betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen aufweisen (z.B. eine qualifizierte Mitwirkung in einer Kerntätigkeit wie Jahresabschluss, kurzfristige Erfolgsrechnung, Kosten- und Leistungsrechnung, Kontrolle und Revision des Jahresabschlusses oder aber eine Tätigkeit in mehreren Bereichen des betrieblichen Rechnungswesens: Personal-, Anlagen-, Material-, Kontokorrentbuchhaltung, Planung und Auswertung im Rechnungswesen etc.).

Zudem muss jeder Prüfungsteilnehmer per Selbstauskunft bestätigen, dass er den vorausgesetzten Lernumfang von mindestens 1.200 Stunden erworben hat (VO 2020 §2 Abs. 4). Der Lernumfang kann beispielsweise im Rahmen von Vorbereitungskursen, Berufspraxis, Teilnahme an einschlägigen Seminaren und Veranstaltungen oder im Selbststudium erworben worden sein.

Informationen zum Zulassungsprozess oder zum Anmeldeverfahren erhalten Sie hier.

Anmeldefristen

Frühjahr: 05.01. des Jahres
Herbst: 05.07. des Jahres

Die Industrie- und Handelskammer bietet nur die Prüfung an. Informationen zu Lehrgängen/einer Vorbereitung erhalten Sie in der WIS Datenbank.