Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld


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Zweitschrift des Prüfungszeugnisses / Bescheinigung über die abgelegte Fortbildungsprüfung

Sie haben Ihr Prüfungszeugnis verloren oder es wurde vernichtet? Dann können wir Ihnen eine Zweitschrift ausstellen. Dabei handelt es sich um eines neues Original-Zeugnis mit dem Vermerk 'Zweitschrift'.

Bitte beachten Sie, dass wir Zweitschriften nur innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist nach der Ausstellung des Prüfungszeugnisses ausstellen dürfen.

Für die Ausstellung der Zweitschrift wird von der IHK eine Gebühr von 54,00€ (zzgl. 1,80€ Großbriefporto) erhoben. Dies gilt nicht für die Bescheinigung über die abgelegte Fortbildungsprüfung.

Bitte nutzen Sie das folgende Formular: