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Wir laden Sie herzlich zu unserer kostenlosen Online-Veranstaltung ein:
Datum: Donnerstag, 27. März 2025
Uhrzeit: 10:00 bis 11:00 Uhr
Ort: Online via Teams
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und hat das Ziel, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im wichtigen Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie zu verbessern. Es verpflichtet Unternehmen, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei herzustellen bzw. zu erbringen. Dazu zählen unter anderem Mobiltelefone, Computer und Geldautomaten, aber auch Online-Shops, Bank- und Telekommunikationsdienstleistungen. Dabei betrifft das Gesetz nicht nur die Hersteller: Auch Händlern und Einführern werden Pflichten auferlegt.
In unserer Online-Veranstaltung möchten wir Ihnen gemeinsam mit Frau Nina Reinhard, Rechtsanwältin bei der Kanzlei BRANDI, die Möglichkeit bieten, sich rechtzeitig und umfassend auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.
Inhalte der Veranstaltung:
Anmeldung: Die Teilnahme ist kostenlos, eine vorherige Anmeldung ist jedoch erforderlich.
Ort
Ansprechpartner
Benjamin Schattenberg
b.schattenberg@ostwestfalen.ihk.de
0521 554-223
Beginn
Ende
Max. Teilnehmer
Preis