Elsa-Brändström-Str. 1-3
33602 Bielefeld
Tel.: 0521 554-0
Fax.: 0521 554-444
E-Mail: info@ostwestfalen.ihk.de
.: 08 - 17 | : 08 - 15
Stedener Feld 14
33104 Paderborn
Tel.: 05251 1559-0
Fax.: 05251 1559-31
: 08 - 17 | : 08 - 15
Simeonsplatz
32427 Minden
Tel.: 0571 38538-0
Fax.: 0571 38538-15
: 08 - 17 | : 08 - 15
Ab dem 1. Januar 2024 gilt das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz erstmals auch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitende und damit auch indirekt für deren kleine und mittelständische Zulieferer. Denn eine saubere Lieferkette setzt eine Zusammenarbeit von allen Beteiligten - von Anfang bis zum Ende der Lieferkette – voraus. Zusammenarbeit heißt aber nicht eine Übertragung der Pflichten an Zulieferer. Aber wozu dürfen verpflichtete Unternehmen ihre Zulieferer auffordern? Wie funktioniert die Zusammenarbeit? Fast täglich erreichen uns Fragen diesbezüglich, die wir im Rahmen der Veranstaltung gemeinsam mit Expertinnen und Experten beantworten werden.
Auch die neue EU-Lieferkettenrichtlinie befindet sich nach der grundsätzlichen Einigung der Unterhändler vom Europaparlament und den EU-Staaten auf der Zielgeraden. Sollte sie final bestätigt werden, würde das auch Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten betreffen und weitreichendere Folgen haben als das deutsche LkSG. Wir informieren über die Inhalte dieser neuen EU-Richtlinie.
Ort
Ansprechpartner
Jan Lutz Müller
j.mueller@ostwestfalen.ihk.de
0521 554-101
Beginn
Ende
Max. Teilnehmer
Preis