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Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) fordert Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtenergieverbrauch von mind. 2,77 GWh diverse Pflichten zur Steigerung der Energieeffizienz ab. Unter anderem sind regelmäßige Meldepflichten zu erfüllen. Bis Ende 2024 sind wesentliche Abwärmepotentiale im Unternehmen zu identifizieren, bei der Plattform für Abwärme (PfA) zu melden und dann jährlich entsprechende Änderungsmeldungen zu tätigen.
Was muss wie gemeldet werden? Hierzu bieten wir Ihnen einen kostenlosen Erfahrungsaustausch an. Als Experte steht uns Olaf Hauck, Leiter Consulting bei der Horizonte-Group Technik GmbH (Löhne) zur Seite, der uns einen Einblick in die gesetzlichen Grundlagen und die Funktionsweise der Abwärmeplattform geben wird.
Zielgruppe: Energieverantwortliche aus Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtenergieverbrauch von 2,77 GWh und mehr. Für den Gesamtenergieverbrauch sind Strom, Wärme und auch Treibstoffe zu berücksichtigen.
Die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter folgenden Link: https://veranstaltungen.ostwestfalen.ihk.de/b?p=abwaermeplattform
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