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Elektronische Rechnungen (e-Rechnung) sind im B2B-Bereich zukünftig verpflichtend. Die entsprechenden umsatzsteuerrechtlichen Regelungen wurden mit dem Wachstumschancengesetz im März 2024 beschlossen. Ab 1. Januar 2025 wird nur noch zwischen elektronischen Rechnungen (in der Gesetzesbegründung auch als e-Rechnungen bezeichnet) und sonstigen Rechnungen unterschieden. Zudem müssen Unternehmen ab dem 1. Januar 2025 elektronische Rechnungen empfangen können.
Steuerberaterin Linda Barth von der KPMG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bielefeld, wird am 17.06.2024 von 11 bis 12 Uhr in einem kostenlosen Webinar über die Neuerungen informieren und eventuellen Handlungsbedarf aufzeigen.
Bitte melden Sie sich bis zum 14. Juni 2024 hier zu der Veranstaltung an. Sie erhalten dann den Teilnahme-Link zugesandt.
Ort
Ansprechpartner
Kerstin Seitz
k.seitz@ostwestfalen.ihk.de
0521 554-160
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Ende
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