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Für den neu eingeführten CO2-Grenzausgleichsmechanismus der EU (CBAM) müssen quartalsweise Daten der importierten unter das CBAM-Regime fallenden Produkte abgegeben werden. Noch dürfen hierfür Standardwerte verwendet werden. Ab dem 3. Quartal sind aber "reale" Emissionswerte zu hinterlegen. Doch die Ansprache der Lieferanten in Drittstaaten ist schwierig, die Eingabe in das EU-CBAM-Übergangsregister aufwändig. Wie kann der Prozess vereinfacht werden?
Gemeinsam mit der IHK Lippe zu Detmold informieren wir Sie über Möglichkeiten zur einfacheren Datensammlung und -weitergabe. Hendrik Schuldt, Geschäftsführer bei der carboneer GmbH (Berlin), hat in den vergangenen Monaten diverse Kunden bei der Erfüllung der Berichtspflichten erfolgreich unterstützt.
Ort
Ansprechpartner
Arne Potthoff
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0521 554-222
Beginn
Ende
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Preis