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Die im Bewachungsgewerbe tätigen Personen werden mit den für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen
in einem Umfang vertraut gemacht, der ihnen die eigenverantwortliche Wahrnehmung von Bewachungsaufgaben ermöglicht.
Für die Durchführung der Unterrichtung sind die Industrie- und Handelskammer zuständig.
Die Unterrichtung ermöglicht eine Beschäftigung als Arbeitnehmer bei einem Sicherheitsunternehmen, zum Beispiel im
Eine Sachkundeprüfung für besondere Bewachungstätigkeiten ist erforderlich für:
Weitere Informationen zur Sachkundeprüfung im besonderen Bewachungsgewerbe finden Sie hier.
Der § 8 BewachV nennt Abschlüsse, bei deren Erwerb ein Nachweis der Unterrichtung oder Sachkundeprüfung nicht erfolgen muss.
Weiterführende Informationen finden Sie im Rahmenstoffplan
Die Anmeldung zur Unterrichtung nach §34a GewO kann ausschließlich online erfolgen. Die Anmeldung wird 6 Wochen vor dem ersten Unterrichtungstermin freigeschaltet und kann bis 15 Tage vorher erfolgen, solange noch Plätze zur Verfügung stehen. (Sollten keine Termine im Online-Portal zur Auswahl stehen, sind aktuell keine Termine verfügbar und eine Anmeldung nicht möglich). Die Teilnehmer erhalten nach der Anmeldung eine E-Mail, die innerhalb von 24 Stunden durch Anklicken des Links bestätigt werden muss.
Unterrichtungstermine 2025:
Termin (erster Tag) | Ort | Anmeldung ab | Anmeldeschluss |
13.01.2025 | Bielefeld | 02.12.2024 | 19.12.2024 |
27.01.2025 | Paderborn | 16.12.2024 | 12.01.2025 |
10.02.2025 | Bielefeld | 20.12.2024 | 26.01.2025 |
03.03.2025 | Minden | 20.01.2025 | 16.02.2025 |
10.03.2025 | Bielefeld | 27.01.2025 | 23.02.2025 |
17.03.2025 | Paderborn | 03.02.2025 | 02.03.2025 |
07.04.2025 | Bielefeld | 24.02.2025 | 23.03.2025 |
05.05.2025 | Paderborn | 24.03.2025 | 20.04.2025 |
19.05.2025 | Bielefeld | 07.04.2025 | 04.05.2025 |
02.06.2025 | Bielefeld | 21.04.2025 | 18.05.2025 |
02.06.2025 | Minden | 21.04.2025 | 18.05.2025 |
14.07.2025 | Bielefeld | 02.06.2025 | 29.06.2025 |
21.07.2025 | Paderborn | 10.06.2025 | 06.06.2025 |
04.08.2025 | Bielefeld | 23.06.2025 | 20.07.2025 |
01.09.2025 | Minden | 21.07.2025 | 17.08.2025 |
08.09.2025 | Bielefeld | 28.07.2025 | 24.08.2025 |
15.09.2025 | Paderborn | 04.08.2025 | 31.08.2025 |
06.10.2025 | Bielefeld | 25.08.2025 | 21.09.2025 |
03.11.2025 | Paderborn | 22.09.2025 | 19.10.2025 |
10.11.2025 | Bielefeld | 29.09.2025 | 26.10.2025 |
24.11.2024 | Minden | 13.10.2025 | 09.11.2025 |
01.12.2025 | Paderborn | 20.10.2025 | 16.11.2025 |
08.12.2025 | Bielefeld | 27.10.2025 | 23.11.2025 |
Eine Abmeldung von der Unterrichtung ist ausschließlich per E-Mail möglich.
Der Gebührentarif der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld sieht für die Teilnahme an der Unterrichtung eine Gebühr in Höhe von 628 Euro vor. Die Gebühr ist vor der Veranstaltung zu begleichen.
Bitte beachten Sie unsere geltenden Stornogebühren
Die IHK Ostwestfalen zu Bielefeld kann keine Bildungsgutscheine bzw. Prämiengutscheine der Arbeitsagenturen oder Jobcenter annehmen.
Die Unterrichtung dauert 40-Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Diese Stunden teilen sich in der Regel gleichmäßig auf die Tage Montag bis Freitag auf. Der Unterricht startet jeweils um 9 Uhr. Es sind Pausen vorgesehen. Es besteht eine 100-prozentige Anwesenheitspflicht. Die Teilnahme an der Unterrichtung ist nur vorher angemeldeten Teilnehmern möglich.
Die Unterrichtung erfolgt in deutscher Sprache! Gute Deutschkenntnisse sind daher Voraussetzung. Die Teilnahme an der Unterrichtung und der Unterrichtungsnachweis können wegen nicht ausreichender Sprachkenntnisse verweigert werden. Als Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse ist bei Anmeldung ein Zertifikat über Kenntnisse auf dem Kompetenzniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (als Mindestanforderung) oder alternativ als Muttersprachler ein Abschluss- / oder Abgangszeugnis einer deutschen Schule vorzulegen.
Nach Abschluss der Unterrichtung wird ein Unterrichtungsnachweis ausgestellt. Voraussetzung hierfür ist die:
Wenn sich die IHK davon überzeugt hat, dass der Teilnehmer mit den Inhalten in ausreichendem Maße vertraut ist, wir die Bescheinigung erteilt.
Wenn zum Beispiel ungenügende Sprachkenntnisse einem Verständnis der Inhalte entgegen stehen, kann die Bescheinigung nicht erteilt werden.