Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld


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Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO
Informationen zur Sachkundeprüfung und Unterrichtung
Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO

Unterrichtung im Bewachungsgewerbe

1. Ziel der Unterrichtung

Die im Bewachungsgewerbe tätigen Personen werden mit den für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen

  • Vorschriften,
  • fachspezifischen Pflichten und Befugnissen und
  • deren praktische Anwendung.

in einem Umfang vertraut gemacht, der ihnen die eigenverantwortliche Wahrnehmung von Bewachungsaufgaben ermöglicht.

Für die Durchführung der Unterrichtung sind die Industrie- und Handelskammer zuständig.

 

2. Tätigkeitsbereiche

Die Unterrichtung ermöglicht eine Beschäftigung als Arbeitnehmer bei einem Sicherheitsunternehmen, zum Beispiel im

  • Objekt-, Werkschutz,
  • Revier-, Streifenwachdienst,
  • Geld-, Werttransport,
  • Empfangsdienst im Objektschutz
  • Veranstaltungs-Security und
  • Personenschutz

 

3. Abgrenzung Sachkundeprüfung

Eine Sachkundeprüfung für besondere Bewachungstätigkeiten ist erforderlich für:

  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum und in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (Citystreife, Bestreifung öffentlicher Parks, Einkaufszentren oder im S-/U-Bahn-Bereich)
  • Schutz vor Ladendieben (Kaufhausdetektiv)
  • Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (Türsteher)
  • Seit Dezember 2016 ebenfalls sachkundepflichtig: Leitende Funktion bei der Bewachung von Flüchtlingsunterkünften

Weitere Informationen zur Sachkundeprüfung im besonderen Bewachungsgewerbe finden Sie hier.

 

4. Befreiung von der Unterrichtung

Der § 8 BewachV nennt Abschlüsse, bei deren Erwerb ein Nachweis der Unterrichtung oder Sachkundeprüfung nicht erfolgen muss.

 

5. Inhalte der Unterrichtung

  • Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht
  • Datenschutzrecht
  • Bürgerliches Gesetzbuch (Voraussetzungen und Grenzen der Notwehr, Notstand und Selbsthilfe, §§ 227, 228, 229 BGB)
  • Straf- und Strafverfahrensrecht, Umgang mit Waffen
  • Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherheitsdienste
  • Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkultureller Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt
  • Grundzüge der Sicherheitstechnik

Weiterführende Informationen finden Sie im Rahmenstoffplan

 

6. Prüfungstermine und Anmeldung

Die Anmeldung zur Unterrichtung nach §34a GewO kann ausschließlich online erfolgen. Die Anmeldung wird 6 Wochen vor dem ersten Unterrichtungstermin freigeschaltet und kann bis 15 Tage vorher erfolgen, solange noch Plätze zur Verfügung stehen. (Sollten keine Termine im Online-Portal zur Auswahl stehen, sind aktuell keine Termine verfügbar und eine Anmeldung nicht möglich). Die Teilnehmer erhalten nach der Anmeldung eine E-Mail, die innerhalb von 24 Stunden durch Anklicken des Links bestätigt werden muss.

Unterrichtungstermine 2025:

Termin

(erster Tag)

Ort

Anmeldung ab

Anmeldeschluss

13.01.2025

Bielefeld

02.12.2024

19.12.2024

27.01.2025

Paderborn

16.12.2024

12.01.2025

10.02.2025

Bielefeld

20.12.2024

26.01.2025

03.03.2025

Minden

20.01.2025

16.02.2025

10.03.2025

Bielefeld

27.01.2025

23.02.2025

17.03.2025

Paderborn

03.02.2025

02.03.2025

07.04.2025

Bielefeld

24.02.2025

23.03.2025

05.05.2025

Paderborn

24.03.2025

20.04.2025

19.05.2025

Bielefeld

07.04.2025

04.05.2025

02.06.2025

Bielefeld

21.04.2025

18.05.2025

02.06.2025

Minden

21.04.2025

18.05.2025

14.07.2025

Bielefeld

02.06.2025

29.06.2025

21.07.2025

Paderborn

10.06.2025

06.06.2025

04.08.2025

Bielefeld

23.06.2025

20.07.2025

01.09.2025

Minden

21.07.2025

17.08.2025

08.09.2025

Bielefeld

28.07.2025

24.08.2025

15.09.2025

Paderborn

04.08.2025

31.08.2025

06.10.2025

Bielefeld

25.08.2025

21.09.2025

03.11.2025

Paderborn

22.09.2025

19.10.2025

10.11.2025

Bielefeld

29.09.2025

26.10.2025

24.11.2024

Minden

13.10.2025

09.11.2025

01.12.2025

Paderborn

20.10.2025

16.11.2025

08.12.2025

Bielefeld

27.10.2025

23.11.2025

Eine Abmeldung von der Unterrichtung ist ausschließlich per E-Mail möglich.

 

7. Gebühren

Der Gebührentarif der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld sieht für die Teilnahme an der Unterrichtung eine Gebühr in Höhe von 628 Euro vor. Die Gebühr ist vor der Veranstaltung zu begleichen.

Bitte beachten Sie unsere geltenden Stornogebühren

  • Bei Rücktritt von der Unterrichtung vor der Anmeldeschluss wird keine Stornogebühr erhoben
  • Bei Rücktritt von der Unterrichtung nach dem Anmeldeschluss wird eine Stornogebühr von 30 Prozent der fälligen Gebühr erhoben
  • Bei Nichtteilnahme an der Unterrichtung wird eine Stornogebühr von 70 Prozent der fälligen Gebühr erhoben

Die IHK Ostwestfalen zu Bielefeld kann keine Bildungsgutscheine bzw. Prämiengutscheine der Arbeitsagenturen oder Jobcenter annehmen.

 

8. Details zur Unterrichtung

Die Unterrichtung dauert 40-Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Diese Stunden teilen sich in der Regel gleichmäßig auf die Tage Montag bis Freitag auf. Der Unterricht startet jeweils um 9 Uhr. Es sind Pausen vorgesehen. Es besteht eine 100-prozentige Anwesenheitspflicht. Die Teilnahme an der Unterrichtung ist nur vorher angemeldeten Teilnehmern möglich.

 

9. Erforderliche Sprachkenntnisse

Die Unterrichtung erfolgt in deutscher Sprache! Gute Deutschkenntnisse sind daher Voraussetzung. Die Teilnahme an der Unterrichtung und der Unterrichtungsnachweis können wegen nicht ausreichender Sprachkenntnisse verweigert werden. Als Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse ist bei Anmeldung ein Zertifikat über Kenntnisse auf dem Kompetenzniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (als Mindestanforderung) oder alternativ als Muttersprachler ein Abschluss- / oder Abgangszeugnis einer deutschen Schule vorzulegen.

 

10. Erfolgreiche Teilnahme, Bescheinigung

Nach Abschluss der Unterrichtung wird ein Unterrichtungsnachweis ausgestellt. Voraussetzung hierfür ist die:

  • aktive Teilnahme an der Unterrichtung ohne Fehlzeiten
  • Beantwortung mündlicher oder schriftlicher Verständnisfragen

Wenn sich die IHK davon überzeugt hat, dass der Teilnehmer mit den Inhalten in ausreichendem Maße vertraut ist, wir die Bescheinigung erteilt.

Wenn zum Beispiel ungenügende Sprachkenntnisse einem Verständnis der Inhalte entgegen stehen, kann die Bescheinigung nicht erteilt werden.