Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld


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Zusatzqualifikation Digitale Fertigungsprozesse

Zielgruppe

Zielgruppe dieser Zusatzqualifikation sind ambitionierte Auszubildende industriell-technischer Ausbildungsberufe aus den kleinen- und mittelständischen Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus.


Prüfungsfächer

Schriftliche Prüfung

Die schriftliche Prüfung gliedert sich in folgende Handlungsbereiche:

  • Service- und Instandhaltungstechnik
  • Automatisierungstechnik
  • Grundlagen von Datenschutz und Datensicherheit
  • Konstruieren und Fertigen mit CAD/CAM-Systemen
  • Gestalten von CNC-Fertigungsprozessen
  • Additive Fertigungsprozesse
  • Ökonomische Zusammenhänge der Industrie 4.0

Aus den sieben Handlungsbereichen werden integrierende Situationsaufgaben gestellt. Die Situationsaufgabe soll insgesamt so gestaltet sein, dass alle Handlungsbereiche mindestens einmal thematisiert werden. Die Bearbeitungsdauer für die schriftlichen Aufgabenstellungen soll insgesamt höchstens 180 Minuten betragen.

Mündliche Prüfung

Die mündliche Prüfung gliedert sich in eine Präsentation und ein situationsbezogenes Fachgespräch. Zudem ist eine prozessbezogene Projektarbeit vom Auszubildenden als schriftliche Hausarbeit anzufertigen.

Das Thema der Projektarbeit wird vom Prüfungsausschuss gestellt und soll Vorschläge des Prüfungsteilnehmers oder der Prüfungsteilnehmerin berücksichtigen.
Die Themenstellung muss sich auf mindestens zwei Handlungsbereiche beziehen. Die zwei einzureichenden Themenvorschläge für die prozessbezogene Projektarbeit müssen mit einer Kurzbeschreibung am Tag der schriftlichen Prüfung der IHK in elektronischer Form vorliegen.

In der Präsentation soll nachgewiesen werden, dass eine komplexe Problemstellung zu einem digitalen Wertschöpfungsprozess erfasst, dargestellt, beurteilt und gelöst werden kann. Insbesondere die Fähigkeit und Kompetenz zum prozessbezogen Denken und Handeln soll nachgewiesen werden.
Ausgehend von der Präsentation ist in einem prozessbezogenen Fachgespräch nachzuweisen, prozessbezogenes Wissen anzuwenden und sachgerechte Lösungen unter Beachtung der maßgebenden Einflussfaktoren entwickeln, bewerten und vertreten zu können. Dabei soll außerdem nachgewiesen werden, dass argumentations- und präsentationstechnische Instrumente sachgerecht eingesetzt werden können.

Die mündliche Prüfung ist nur durchzuführen, wenn in der schriftlichen Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.


Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer ...

  • in einem anerkannten industriell-technischen Ausbildungsberuf, der den Metall- und Elektroberufen zugeordnet werden kann, ausgebildet wird oder in einem den Metall- und Elektroberufen verwandten Ausbildungsberuf ausgebildet wird.
    Die Zulassung kann frühestens im zweiten Ausbildungsjahr erfolgen.
  • eine Abschlussprüfung in einem anerkannten industriell-technischen Ausbildungsberuf, der den Metall- und Elektroberufen zugeordnet werden kann, mit Erfolg abgelegt hat, die nicht länger als ein Jahr zurückliegt.
  • durch Vorlage von Zeugnissen nachweist oder auf andere Art und Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
    Über das Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen entscheidet die IHK im Einzelfall.

Anmeldefrist: 8 Wochen vor Prüfungsbeginn

Die Industrie- und Handelskammer bietet nur die Prüfung an. Informationen zu Lehrgängen/einer Vorbereitung erhalten Sie in der WIS Datenbank.