Die lokalen Corona-Gemeinschaftsportale in Minden-Lübbecke sind und waren vor allem in der strengen Lockdown-Phase mit Geschäfts- und Restaurantschließungen im März und April für die Unternehmen eine von mehreren Gelegenheiten mit den Kunden in Kontakt zu bleiben. Das geht aus einer Untersuchung der Mindener Zweigstelle der Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld (IHK) von Mitte April hervor, die im aktuellen IHK-Lagebericht für den Kreis Minden-Lübbecke abgedruckt ist.
„Außer in vier Städten und Gemeinden bestehen diese speziell in der Coronasituation aufgebauten Internet-Portale für Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleister in allen Kommunen des Kreises Minden-Lübbecke,“ erläutert IHK-Zweigstellenleiter Karl-Ernst Hunting. Vereinzelt seien auch Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe dabei. Oft wurden sie kurzfristig aufgebaut. Sie entstanden als Einzelaktion oder auch in Gemeinschaftsarbeit von mehreren Beteiligten, beispielsweise Stadt, Gemeinde, Werbevereine, Stadtmarketing, Branchenverband oder auch Unternehmen(sgruppe) aus der Medienbranche.
Die Anzahl der auf den Corona-Gemeinschaftsportalen präsentierten Unternehmen reiche von 31 bis 277, darunter teilweise Mehrfachnennungen. Sie enthalten unterschiedlich reichhaltige Informationen zu den Unternehmen, beispielsweise Logo, Anschrift, Leistungen, aktuelle Angebote, Öffnungszeiten, Telefonnummer, Link zum Internetauftritt, Online-Shop, Instagram, Verlinkungen auf Youtube und Facebook, Außerhausverkauf und Lieferservice. „In Lübbecke sind maximal rund zwei Minuten lange Videos mit Darstellungen der Sortimente von zwölf Gewerbebetrieben integriert,“ berichtet Hunting. In einem anderen Portal könnten - teilweise kostenpflichtig – von den Unternehmen weitere Services hinzugebucht werden, wie das Erstellen einer eigenen Website oder eines Online-Shops sowie die Einrichtung eines Lieferservice. Ein Portal beziehe sich auf den gesamten Kreis und sei regionaler Teil eines ostwestfalenweiten Portals.
Hunting: „Fünf Portale sind mit Gutscheinangeboten verbunden.“ Es können unternehmensbezogene Gutscheine in beliebiger Höhe zwischen 10 € und 250 € beziehungsweise zwischen 20€ bis 100 € gekauft und später im Geschäft / Restaurant eingelöst werden. Das Gutscheinangebot sei auf den Portalen technisch unterschiedlich aufwändig ausgestaltet. Die Gutscheine würden per Mail mit der Möglichkeit zum Ausdrucken oder WhatsApp oder – selten – per Briefpost verschickt. Der Händler / das Restaurant erhält das Geld auf sein Konto. Bei einem Portal könnten Händler ein Gutscheinangebot über Paypal aufbauen, andere Portale bieten Gutscheine unter Hinzuziehung von E-Commerce Software an.
„In der Zeit des extremen Lockdowns im März und April zählte für die Unternehmen neben der Eigenakquise und neben anderen Vertriebswegen jede Möglichkeit, sich gegenüber dem Kunden zu präsentieren, auch wenn die zusätzlichen Umsätze über die Portale nur schwer messbar seien,“ so Hunting.
Der aktuelle IHK-Lagebericht kann als pdf-Datei bei der IHK-Zweigstelle Minden angefordert werden, Tel. 0571 38538-11, E-Mail zweigstelle.minden(at)ostwestfalen.ihk.de.
Anlagen
Anlage 1: Zusammenstellung aus den Internetauftritten der lokalen Corona-Gemeinschaftsportale
Anlage 2: Zusammenstellung der Webseiten und Gutscheinportale