Das Verfahren zum neuen Bebauungsplan 2 A „Gewerbestandort Lahde“ der Stadt Petershagen sollte aufgegeben werden, weil die Inhalte weiterhin problematisch sind. Diese Forderung erhebt die Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld (IHK), wie bei der Vorstellung der aktuellen IHK-Konjunkturumfrageergebnisse am 18. September 2019 in der IHK-Zweigstelle Minden deutlich wurde.
Der Bebauungsplan 2 A soll den bestehenden Bebauungsplan 2 ablösen. Eine Vielzahl von Unternehmen wäre durch die vorgesehene Festsetzung als Gewerbegebiet anstelle des seit 1977 festgesetzten Industriegebiets erheblich betroffen. Ein Industriegebiet bietet deutlich mehr unternehmerische Entwicklungsspielräume als ein Gewerbegebiet. Der Standort Lahde ist eines der flächenmäßig größten Industriegebiete in Ostwestfalen.
Der Bebauungsplanentwurf lag mit der Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen bis zum 30. August 2019 erneut öffentlich aus. In ihrer Stellungnahme gegenüber der Stadt äußerte die IHK erhebliche Bedenken. So dürfen Betriebe mit einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung mit dem neuen Bebauungsplan nur eine genehmigte Anlage im Rahmen der erteilten Genehmigung ersetzen oder austauschen, aber nicht über die Bestandsabsicherung hinaus ändern, erweitern und die Nutzung ändern. Dies widerspreche den grundsätzlichen „Belangen der Wirtschaft“ wie eine möglichst flexible Nutzung der Betriebsgrundstücke und die dem Stand der Technik entsprechende Erweiterung am bestehenden Standort. Auch seien die Abstands-Festsetzungen nicht eindeutig, was dem NRW-Abstandserlass und der ständigen Rechtsprechung widerspreche. Beispielsweise würde die Zeichnung der räumlichen Abstands-Sektoren zur schutzbedürftigen Wohnbebauung unzulässigerweise über den Geltungsbereich des Bebauungsplanes hinausgehen. Und auf kleine Teilflächen des Bebauungsplanes beziehen sich die Abstands-Sektoren nicht, wodurch unklar sei, welche Festsetzungen auf diesen Teilflächen gelten. Ergänzend sei anzumerken, dass in der Öffentlichen Bekanntmachung der Stadt Petershagen nicht stehe, an wen mit welcher Adresse eventuelle Stellungnahmen zu richten sind.
Problematisch sei auch der Vorentwurf des südlich angrenzenden Bebauungsplanes 62. Dessen geplante heranrückende schutzbedürftige Bebauung (Wohnen und Pflegeeinrichtung) reiche weit in die Abstandssektoren des Bebauungsplanentwurfes 2A „Gewerbestandort Lahde“ und des räumlich deckungsgleichen rechtskräftigen Bebauungsplanes 2 „Industrie- und Gewerbegebiet Petershagen-Lahde der Stadt Petershagen“ hinein. Dadurch würden die Nutzungsrechte, die die Bebauungspläne 2A und 2 den gewerblichen Betrieben geben, teilweise entwertet, weil eingeschränkt. Das verstoße unter anderem gegen den NRW-Abstandserlass.
Die Stadt Petershagen könnte jetzt den Bebauungsplan 2 A wieder überarbeiten und eine äußerst seltene nochmalige „erneute öffentliche Auslegung“ durchführen. Damit würde sich die nutzungsrechtliche Ungewissheit der im Plangebiet ansässigen Betriebe und das Arbeiten unter der kommunalen Veränderungssperre nochmals verlängern. Die IHK plädiert dafür, das Bebauungsplanverfahren 2 A aufzugeben. Die Stadt sollte kurzfristig und unbürokratisch den Unternehmen die Kosten erstatten, die einen Anwalt eingeschaltet und / oder Mehraufwendungen beziehungsweise Gewinneinbußen aufgrund der von der Stadt zur Planungssicherung erlassenen Veränderungssperre hatten. Ergänzend sollten die Inhalte des Bebauungsplanes 62 überdacht werden.