Vertragsrecht / AGB

Sie sind hier: Recht | SteuernRecht von A - ZVertragsrecht / AGB

Vertragsrecht

Im deutschen Recht gilt grundsätzlich Vertragsfreiheit. Es steht Ihnen demnach frei, ob Sie einen Vertrag abschließen möchten, welchen Inhalt er hat und wann er wieder beendet werden kann. Wer einen Vertrag schließt, ist aber an diesen Vertrag auch gebunden. Lassen Sie sich deshalb bei dem Abschluss eines Vertrages nie unter Druck setzen, sondern prüfen Sie genau, ob der Vertrag Ihren Vorstellungen entspricht. Auch ein mündlich geschlossener Vertrag ist in den meisten Fällen wirksam.

Bei Fernabsatzverträgen mit Verbrauchern sind Besonderheiten zu beachten.

Wickeln Sie Ihre Geschäfte online ab, müssen bestimmte Informationspflichten erfüllt werden. 

Vorsicht! Beachten Sie diese Pflichten nicht, drohen Ihnen teure Abmahnungen.

Kaufleute schließen viele Verträge ab und verwenden deshalb in der Regel vorformulierte, einheitliche Vertragstexte. Solche Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil eines Vertrages, wenn Sie als Verwender deutlich auf sie hinweisen und der anderen Vertragspartei ermöglichen, sie in zumutbarer Weise zur Kenntnis zu nehmen, z. B. durch sichtbaren Aushang im Geschäft. Eine Pflicht zur Verwendung solcher AGB's besteht nicht, in vielen Fällen sind sie jedoch zu empfehlen.

Erfüllt Ihr Vertragspartner seine Zahlungsverpflichtung nicht, kann ein Mahnverfahren der richtige Weg zur Einforderung Ihres Anspruches sein. Befindet sich Ihr Schuldner in Zahlungsverzug, können Sie Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz verlangen; ist Ihr Schuldner ebenfalls Unternehmer sogar 8%. 

Eine Auswahl von Musterverträgen finden Sie hier

Zu weiteren Themen bieten wir ebenfalls Merkblätter an.

 

Ihr Ansprechpartner in der IHK: 
Lars Döhler
Tel.: 0521 554-215