Gewerberecht

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Gewerberecht

In unserer Wirtschaftsordnung gilt der Grundsatz der Gewerbefreiheit. Hiernach ist es jedem gestattet, ein Gewerbe auszuüben. Einer besonderen Erlaubnis bedarf es nur für einige Gewerbearten; ansonsten ist lediglich eine Anzeige der Gewerbeausübung notwendig.

Ein solches besonderes Erlaubnisverfahren gilt ab dem 22.05.2007 für die gewerbliche Versicherungsvermittlung und -beratung.

In Zukunft dürfen Versicherungsvermittler und -berater nur noch selbständig tätig werden, wenn sie gegenüber der IHK ihre Zuverlässigkeit, ihre Sachkunde und das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung nachgewiesen haben

Ihre IHK informiert über die Zulassungsverfahren und führt für bestimmte Gewerbearten die erforderlichen Unterrichtungen und Sachkundeprüfungen durch.

Zu weiteren Themen des Gewerberechts (Ladenschluss, Tag der offenen Tür, Versammlungsstättenverordnung) stehen Merkblätter zur Verfügung.

 

Ihre Ansprechpartner in der IHK:

Allgemein:
Jochen Sander
Tel.: 0521 554-225
Fax: 0521 554-5225

Berufszulassung Versicherungsvermittler:
Angelika Wiere
Tel: 0521 554-211
Fax: 0521 554-5211

Ann-Kristin Ulas
Tel: 0521 554-210
Fax: 0521 554-5210