Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld


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Zweitschrift des Prüfungszeugnisses / Bescheinigung über die abgelegte Fortbildungsprüfung

Sie haben Ihr Prüfungszeugnis verloren oder es wurde vernichtet? Dann können wir Ihnen eine Zweitschrift ausstellen. Dabei handelt es sich um eines neues Original-Zeugniss mit dem Vermerk 'Zweitschrift'.

Die Ausstellung einer Zweitschrift für eine abgelegte Fortbildungsprüfung ist möglich, wenn diese nicht länger als 10 Jahre zurückliegt.

Die Erstellung einer Zweitschrift ist nur möglich, sofern wir tatsächlich Unterlagen in unseren Archiven finden können.

Für die Ausstellung der Zweitschrift wird von der IHK eine Gebühr von 54,00€ (zzgl. 1,60€ Großbriefporto) erhoben. Dies gilt nicht für die Bescheinigung über die abgelegte Fortbildungsprüfung.

Bitte nutzen Sie das folgende Formular: