Montag, 13. Mai 2024, 15:00 bis 17:00 Uhr
Die Neuordnung des Ausbildungsberufs „Industriekaufmann/-frau“ ist abgeschlossen. Der novellierte Beruf tritt zum 1. August 2024 in Kraft. Im Rahmen der Informationsveranstaltung informieren wir über die wichtigsten Änderungen.
Unsere Referenten:
Simon Grupe, Referatsleiter Kaufmännische Berufe, DIHK und
Dirk Götte, Erich-Gutenberg-Berufskolleg in Bünde, Sachverständiger im Neuordnungsverfahren
Was ist neu?
Neue Standardberufsbildpositionen
Wie alle modernisierten Ausbildungsordnungen werden auch die Industriekaufleute um neue, verbindliche Mindestanforderungen ergänzt. Diese sind wie nachfolgend aufgeführt während der gesamten Ausbildungszeit integrativ zu vermitteln:
Über diese Positionen hinaus formuliert der Beruf spezifische Inhalte zu den Themen
Die bewährte Spezialisierung in einem Einsatzgebiet (Dauer: 6 Monate) ist weiterhin vorgesehen.
Gestreckte Abschlussprüfung
Neu eingeführt wird die „gestreckte Abschlussprüfung“. Das bedeutet zwei Prüfzeitpunkte:
Wichtig: Da das in Teil 1 erzielte Ergebnis bereits für die Abschlussnote zählt, müssen die Auszubildenden bereits frühzeitig in der ersten Ausbildungshälfte (betriebliche und schulisch) darauf vorbereitet werden. Teil 1 ist zudem nicht separat wiederholbar: die erzielte Note bleibt stehen. Auf das Bestehen der Prüfung ist erst zu schauen, nachdem die letzte Prüfungsleistung aus Teil 2 abgelegt wurde.
Weitere Informationen können Sie der veröffentlichten Verordnung im Bundesgesetzblatt vom 15. März 2024 entnehmen.
Anmeldung
IHK Ostwestfalen zu Bielefeld
Björn Huxoll
Tel.: 0521 554-245
E-Mail: b.huxoll@ostwestfalen.ihk.de