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Wahlunterlagen

Wie wird gewählt?

Die Vollversammlungswahl wird als Briefwahl und als elektronische Wahl durchgeführt. Es zählt die zuerst in die Wahlurne (elektronische oder Briefwahlurne) eingehende Stimme. Eine danach eingehende Stimme wird zurückgewiesen. Die Wahlberechtigten erhalten im Mai 2022 ihre Wahlunterlagen auf dem Postweg zugesandt.

Die Wahlunterlagen bestehen aus einem Anschreiben des Wahlleiters mit Hinweisen zum Ablauf der Wahl und zur Nutzung des Wahlportals. Für die Teilnahme an der elektronischen Wahl werden die erforderlichen Zugangsdaten übermittelt. Für die Teilnahme an der Briefwahl werden

  • der Stimmzettel mit den wählbaren Kandidatinnen und Kandidaten der Wahlgruppe im Wahlbezirk,
  • der Umschlag für den Stimmzettel,
  • der Wahlschein (dieser muss von wahlberechtigen Person ausgefüllt und persönlich unterschrieben werden)
  • und der Rücksendeumschlag für die portofreie Rückgabe des Wahlumschlags und des Wahlscheins zugesandt.

Die Wahlunterlagen müssen so rechtzeitig an den Wahlleiter zurückgegeben werden, dass diese spätestens zum Ablauf der Wahlfrist (s. 1. Wahlbekanntmachung) dort eingehen. Das Datum des Poststempels ist nicht entscheidend.

Mehr zur Vollversammlungswahl: