Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld


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Kandidatur

Wer kann für die Vollversammlung kandidieren?

Wählbar sind grundsätzlich alle natürlichen Personen, die entweder selbst IHK-Zugehörige sind oder allein oder zusammen mit anderen zur gesetzlichen Vertretung einer IHK-zugehörigen juristischen Person, Handelsgesellschaft oder nicht rechtsfähigen Personenmehrheit befugt sind. Wählbar sind auch die in das Handelsregister eingetragenen Prokuristen und besonders bestellte Bevollmächtigte von IHK-Zugehörigen. Nicht wählbar ist, wer die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, nicht besitzt.

Wie kann ich Bewerberinnen und Bewerber zur Wahl vorschlagen oder mich selbst für einen Sitz in der Vollversammlung bewerben?

Die Bewerbung erfolgt durch einen Wahlvorschlag. Die Bewerbungsfrist wird in der 1. Wahlbekanntmachung veröffentlicht. Ein Wahlvorschlag kann eine Person (Einzelwahlvorschlag) oder mehrere Personen (Gruppenwahlvorschlag) enthalten.
Jeder Bewerberin/jeder Bewerber darf nur in einer Wahlgruppe und einem Wahlbezirk aufgestellt werden. Die Person muss in dieser Wahlgruppe/in diesem Wahlbezirk selbst wahlberechtigt sein. Für ein IHK-zugehöriges Unternehmen darf nur jeweils eine wählbare Person vorgeschlagen werden.

Anforderungen an die Wahlvorschläge:

Die Wahlvorschläge sind mit Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, Funktion im Unternehmen, Bezeichnung des IHK-zugehörigen Unternehmens und dessen Anschrift aufzuführen. Außerdem ist eine Erklärung jeder Bewerberin/jedes Bewerbers beizufügen, dass diese Person zur Annahme der Wahl bereit ist und dass keine Tatsachen bekannt sind, die die Wählbarkeit nach der Wahlordnung ausschließen.

Wenn Sie Interesse an einer Kandidatur haben, können Sie gerne das Muster des Wahlvorschlags für Ihre Bewerbung verwenden. Es enthält alle erforderlichen Angaben. Ihre Bewerbung ist selbstverständlich auch formlos innerhalb der Wahlvorschlagsfrist vom 26.1.-23.2.2022, 16 Uhr, möglich. Wenn Sie sich anstelle eines gesetzlichen Vertreters oder eines Prokuristen eines wahlberechtigten Unternehmens für die Wahl bewerben möchten, benötigen Sie dafür zusätzlich zum Wahlvorschlag eine Bevollmächtigung durch das Unternehmen. Bitte verwenden Sie dafür diese Vollmacht für die Kandidatur.

Veröffentlichung der Wahlvorschläge:

Der Wahlleiter prüft die Wahlvorschläge nach ihrer Zulässigkeit und fasst die gültigen Wahlvorschläge je Wahlgruppe und Wahlbezirk zu einer Kandidatenliste zusammen. Er veröffentlicht die gültigen Listen in der 2. Wahlbekanntmachung.

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