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Grenzüberschreitende Dienstleistungen innerhalb der EU nehmen ständig zu. Anlass können z.B. die Beratung des ausländischen Auftraggebers oder die Montage bzw. die Reparatur der verkauften Ware sein. Aber selbst im EU-Binnenmarkt sind zahlreiche Besonderheiten und Regelungen zu beachten, die ein Unternehmer vor der Entsendung seines Mitarbeiters genau zu prüfen hat.
Dänemark ist ein attraktiver Markt für deutsche Unternehmen und "Großabnehmer" deutscher Maschinen, Anlagen und Technologien. Jährlich werden daher in diesem Bereich und auch im Handwerk viele Arbeitnehmer dorthin entsandt. Wir informieren ausführlich über die Melde- und Registrierungspflichten, den gesetzlichen Mindestlohn, den Arbeitsmarkfond für Entsendete, die Sozialversicherung (A1) und Rechtliches. Mit einem Marktupdate für Unternehmen geben wir anschließend einen Überblick über die aktuelle wirtschaftliche Lage Dänemarks.
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