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Jedes Unternehmen, welches befüllte Verpackungen gewerbsmäßig erstmals in Deutschland in Verkehr bringen, muss sich im Verpackungsregister registrieren lassen und für die Entsorgung und das Recycling ihrer Verpackungen bezahlen. Das nennt man erweiterte Produktverantwortung.
Hierbei gibt es keine Ausnahmen mehr. Mit der Novelle des Verpackungsgesetzes gilt seit dem 1. Juli 2022 eine erweiterte Registrierungspflicht für alle Verpackungsarten. Verpackte Ware, egal ob in Tüten, Beutel, Versandkartons etc., darf in Deutschland nur noch vertrieben werden, wenn der Hersteller im Verpackungsregister LUCID registriert ist.
Darüber hinaus gilt seit Juli 2022 die Pflicht der Registrierung von Letztvertreibern von Serviceverpackungen im Verpackungsregister LUCID, welche die Erfüllung ihrer Pflichten vollständig an eine Vorvertreiberstufe delegiert haben.
Unser Referent Stephan Pult, Referent Kommunikation bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister in Osnabrück wird die Fragen klären: „Was bedeutet die „erweiterte Herstellerregistrierung“ für mein Unternehmen?“ und „Welche Änderungen müssen berücksichtigt werden und was ist konkret zu tun?
Sie sind noch nicht registriert oder haben noch offene Fragen? Alles, was Sie zur Novelle des Verpackungsgesetzes wissen müssen, erfahren Sie in dieser Online-Veranstaltung.
Um an dieser Veranstaltung teilnehmen zu können, melden Sie sich bitte unter dem folgenden Link bis Donnerstag, 14.10.2022 an:
Den Zugangslink zur Teams-Konferenz senden wir Ihnen per Mail am 17.10.2022 zu.
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Marco Rieso
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