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Veranstaltungen der IHK Ostwestfalen

Veranstaltungsdetails

Digitale Barrierefreiheit & BFSG – Was jetzt auf Unternehmen zukommt

Ab dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – und damit neue, verbindliche Anforderungen an digitale Produkte und Dienstleistungen vieler Unternehmen.

Doch was genau steckt dahinter? Wer ist betroffen? Und wie gelingt die praktische Umsetzung?

Wir laden Sie herzlich ein zu unserer digitalen Informationsveranstaltung:

Termin: Dienstag, 17. Juni 2025
Uhrzeit: 10:00 bis 11:30 Uhr
Ort: Online per MS Teams (Teilnahmelink nach Anmeldung)

Zu Beginn gibt Frau Carola Sieling, Fachanwältin für IT-Recht (Kanzlei Sieling, Paderborn), einen kompakten rechtlichen Impuls, indem sie die zentralen Inhalte und Pflichten des BFSG praxisnah einordnet. Im Anschluss zeigt die Gutwerker Digitalagentur, was das Gesetz konkret für Ihre Website, Ihren Webshop oder Ihre App bedeutet – mit einem klaren Fokus auf pragmatische Lösungsansätze für Unternehmen.

Warum sich eine Teilnahme für Sie lohnt: Digitale Barrierefreiheit ist kein bürokratisches Hindernis, sondern ein echter Mehrwert. Sie

•           erweitert Ihre Zielgruppen,

•           verbessert die Nutzerfreundlichkeit,

•           steigert die Sichtbarkeit in Suchmaschinen,

•           erhöht die Verweildauer auf Ihrer Website und

•           trägt zu einem positiven Markenimage bei.

Digitale Barrierefreiheit bedeutet, Websites, Anwendungen und digitale Inhalte so zu gestalten, dass sie für Menschen mit unterschiedlichsten Fähigkeiten und Einschränkungen zugänglich sind. Es geht nicht nur darum, digitale Barrieren zu beseitigen, sondern auch darum sicherzustellen, dass alle Menschen digitale Inhalte vollumfänglich nutzen können.

Zur Anmeldung

Die Teilnahme ist kostenfrei, wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Ort

Online
 

Ansprechpartner

Daniel Beermann
d.beermann@ostwestfalen.ihk.de
05251 1559-19

Beginn

17.06.2025 - 10:00

Ende

17.06.2025 - 11:30

Max. Teilnehmer

keine Begrenzung

Preis

Kostenlos