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Die Corona-Pandemie hat in den letzten zwei Jahren die Digitalisierung von Geschäfts- und Vertriebsprozessen deutlich nach vorne getrieben. Viele Unternehmen haben ihre Geschäftsprozesse angepasst oder auch zum Teil komplett verändert. Der Onlinehandel wurde in vielen Handelsbereichen als zusätzlicher Absatzkanal entdeckt und auf- oder weiter ausgebaut. Speziell im Bereich des Onlinehandels sind deutliche Umsatzzuwächse zu verzeichnen.
In Gesprächen mit Unternehmern wird aber deutlich, dass in diesem Zusammenhang elementare, steuerrechtliche Aspekte nur unzureichend berücksichtigt werden. Wir möchten mit dieser Veranstaltung das Thema „Steuerrecht im Online-Handel“ und dessen Fallstricke näher unter die Lupe nehmen. Neben dem „klassischen“ Online-Handel über den eigenen Webshop und die bekannten Handelsplattformen im B-2-C-Bereich möchten wir auch ein Augenmerk auf den B-2-B-Handel legen.
Tobias Meschede, Geschäftsführer und Partner der Steuer- und Rechtsberatungskanzlei Meschede & Wehmeier PartGmbB aus Bielefeld und zertifizierter Berater für Online-Handel/E-Commerce (IFU/ISM gGmbH) wird die steuerrechtlichen Besonderheiten und Herausforderungen des Online-Handels vorstellen. Im Anschluss haben Sie die Möglichkeit Fragen zu stellen.
Die Veranstaltung findet digital statt und wird per MS Teams durchgeführt. Der Zugangslink wird Ihnen rechtzeitig per Mail übermittelt.
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