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Ab dem 1. Dezember 2022 darf sich nach § 26a Absatz 1 WEG als zertifizierter WEG-Verwalter bezeichnen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er über die für die Tätigkeit als WEG-Verwalter notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt.
Die Zertifizierter-Verwalter-Prüfungsverordnung (ZertVerwV) ist seit Ende 2021 in Kraft. In diesem Zusammenhang wurde ein DIHK-Rahmenplan als Basis für die Erstellung von Prüfungsaufgaben und Vorbereitungsseminaren ausgearbeitet. Dieser definiert die Unterpunkte bei den einzelnen in der Verordnung festgelegten Themen und legt fest, welche Kenntnistiefe von den Prüflingen zu erwarten ist.
Tagesordnungspunkte:
Wie sieht der Prüfungsablauf aus?
Was sind die Prüfungsschwerpunkte?
Ab welcher Punktzahl gilt die Prüfung als bestanden?
Gibt es Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung?
Die IHKs in NRW sowie der vdiv NRW e.V. geben Antworten auf diese und weitere Fragen.
Referenteninformationen:
Uwe Wanitschek, Mitglied des Vorstandes beim Verband der Immobilienverwalter Hessen e. V.
Referententeam IHK und vdiv NRW e.V.
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